Rechtsanwaltskosten bei Abschleppung von Privatgrundstück
25.08.2008 10:21 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Astrid Hein
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Guten Tag,
folgender Sachverhalt bedarf einer rechtlichen Prüfung:
Unser Transporter (Firmenfahrzeug) wurde auf dem Parkplatz einer Sportstätte (Privatgelände, ausgewiesene Parkfläche für Besucher der Sportstätte) zu Werbezwecken während einer Grossveranstaltung für mehrere Tage geparkt. Nach zwei Tagen hat der Eigentümer der Sportstätte das Fahrzeug abschleppen lassen. Bei der Abholung haben wir die Zahlung der Abschleppkosten nicht vorgenommen, da wir zunächst die Rechtslage pruefen wollten. Wir wurden dann vom Abschleppunternehmen darüber informiert, dass der Eigentümer des Grundstückes diese Kosten direkt bei uns geltend machen wird.
Am darauffolgenden Tage haben wir dem Abschleppunternehmen (per Email) mitgeteilt, dass wir die KOsten übernehmen und haben dazu aufgefordert, uns die Kosten in Rechnung zu stellen.
Hierauf kam keine Reaktion. Stattdessen erhalten wir ca. 14 Tage später ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Sportstätte, welche uns auffordert, den Netto Rechnungsbetrag zzgl. ca. 40 Euro Anwaltshonorar zu begleichen.
Fragestellung:
War die Sportstätte berechtigt:
a) das Fahrzeug von der ausgewiesenen Parkfläche abschleppen zu lassen (Verhältnismäßigkeit der Mittel?)
b) einen Rechtsanwalt mit dem Einzug der Forderung zu beauftragen (was hier als mutwillige Kostenverursachung angesehen wird, das Übersenden einer Rechnung wäre ausreichend gewesen).
Vorab vielen Dank für Ihre Einschätzung









