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Frage geschrieben am 18.10.2010 09:59:22

Rechts ueberholen auf der Autobahn mit Unfall...

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2269
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Autobahn.
Hallo,
Ich habe leider einen Fehler gemacht und auf ner Autobahn in einer Baustelle ein Fahrzeug rechts ueberholt und dabei einen Unfall verursacht.

Zum Hergang.

Ich befuhr die A1 Zwischen Bremen und Hamburg in Richtung Hamburg auf der linken Spur.
Vor mir ein Jeep der schon seit 2 Baustellen konstant vor mir fuhr und nicht rechts rueber fahren wollte, obwohl ausreichend moeglichkeiten waren um mich vorbeizu lassen.
Auf hoehe Hollenstaedt war ich es dann satt und verlor die Nerven zog rechts an dem Wagen vorbei.
Musste jedoch wieder auf die linke Spur da vor mir ein Lkw auftauchte.
Ich blinkte links und zog langsam in die Linke Fahrspur.
Die Fahrerin des Jeeps gab jedoch so viel Gas um die Luecke zu schliessen das sie mich ,oder ich sie , leicht beruehrte.
Schaden ... an ihrem Jeep 2-3 kleine Krazer an der Stossstange vorne rechts und an meinem T4 hinten Links an der Stossstange Gummi abrieb.

Wir hielten auf dem Standstreifen und tauschten die Personalien aus wobei auch noch ein Zeuge anhielt um der Fahrerin des Jepps seine V-karte zu geben.
Polizei wurde nicht gerufen.

nun ging sie jedoch spaeter zur Polizei und zeigte den Unfall an.

Nun wirft mir die Polizei vor gefaerlichen Eingriff in den Strassenverkehr usw.
Ich wurde vorgeladen nur kann ich zu dem Zeitpunkt nicht und bekomme einen Anhoerungsbogen zugesand.

Meine Frage nun was soll ich da rein schreiben..??? denn ich meine das mich nicht die ganze Schuld an dem Unfall trifft.

Vielen Dank



Antwort geschrieben am 18.10.2010 10:44:00
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich darf mich für Ihre Anfrage bedanken und beantworte diese unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Als Strafe für die Gefährdung des Straßenverkehrs sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Regelmäßig wird bei der Gefährdung des Straßenverkehrs die Fahrerlaubnis entzogen (sechs Monate bis zu fünf Jahren). Außerdem sind sieben Punkte in Flensburg zu erwarten.

In Anbetracht der für den Fall einer Verurteilung wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs zu erwartenden Strafe empfehle ich Ihnen dringend, im Rahmen des Anhörungsbogens keinerlei (!) Angaben zu tätigen.
Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie ein umfassendes Schweigerecht und müssen insbesondere keine Angaben zur Sache machen. Dies gilt auch für den Anhörungsbogen. Ihre persönlichen Daten sind der Polizei offenbar bereits bekannt, so dass Sie auch dahingehend keine Pflicht zur Bekanntgabe im Rahmen des Anhörungsbogens trifft.

Ob und inwiefern Sie vorliegend den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs verwirklicht haben und welche Strafe ggf. zu erwarten ist, kann ohne Kenntnis der Ermittlungsakte nicht abgeschätzt werden. Denn hierfür wird es insbesondere auf die Angaben der beiden von Ihnen genannten Zeugen ankommen. Des Weiteren wird von Relevanz sein, welche Geschwindigkeit das überholte Fahrzeug hatte und mit welcher Geschwindigkeit Sie überholten.

Für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktionen stehe ich Ihnen ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung Ihrer Verteidigung gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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