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Frage geschrieben am 22.10.2006 23:57:00

Rechts überholen, Standstreifen überholen, mit Blaulicht fahren:

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 50245
Ich bekam folgende Rundmail und möchte fragen, ob das so stimmt:

Hier ein paar Spartips von Sparfuchs:

Wieder mal über ´Linkspenner´ auf der Autobahn geärgert?
Achtung : Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und
3 Monate Fahrverbot ! ! !

Da sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte ( also 200 EUR + 1 Punkt gespart ! )

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten
Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:
50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir Deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und
Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert
und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (*****) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 23.10.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.10.2006 06:55:57
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
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Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte im Folgenden mit der Veröffentlichung des § 38 StVO und einem Auszug aus § 3............

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