Rechtmäiger Anspruch Rückzahlung Geldanlage
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Markus Timm
| in unter 1 Stunde
Da ich gerade 2 Anwälte persöhlich konsultiert habe und 2 verschiedene Auffassungen gehört habe bitte ich hiermit um eine Dritte Meinung.
Herzlichen dank im Voraus
Frage kann ich davon ausgehen dass ich vollen Anspruch an den "Händler" über meinen vollen Gesamtanlagebetrag hatte/habe und mir alle Auszahlungsbeträge zustanden/zustehen oder war/bin zur Herausgabe verpflichtet? Wer ist mir gegenüber der Schuldner?
Hintergrund :
vor über 12 Jahren habe ich eine kurzfristige Geldanlage getätigt die ausschließlich von dem Händler mit Anlagezeitraum und Geldrückgabetermin quittiert wurde. (Für einen Dritten habe ich eine Geldbetrag im Auftrag überbracht und ebenfalls quittieren lassen und die Quittung an den Dritten übergeben.)
Mit dem eigentlichen Börsenmakler sollte keine Verbindung aufgenommen werden.
Gegen den Börsenmakler (verhaftet und verurteilt wegen illegeaen Geschäften) wurde schließlich ein Konkursverfahren eingeleitet. Meine angemeldeten Einzelforderungen an den Börsenmakler wurde vor Gericht “bestritten” und ging an den Händler zurück (in dessen Gesamtforderung)
Weil der Vermittler mir die Anlage (mündlich aber mit Zeugen)garantiert hat habe ich diesen verantwortlich gemacht und ausschließlich meinen Geld Betrag beim Händler explizit mehrfach eingefordert aber auf ein Gerichtsverfahren/Mahnverfahren verzichtet nachdem mir der Händler schriftlich bestätigt hat dass er auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Unter dem Hinweis dass aus der Gesamtforderung an den Börsenmakler eine 10% Quote zur Auszahlung kommt wurde mir mitgeteilt dass sich für mich ein Auszahlungsbetrag von x DM errechnet was einen Anteil von ca. 20% meines Anlagebetrags entsprach. Weitere vergleichbare Auszahlungen erfolgten in den Folgejahren so dass ich ca.60% meines Anlagebetrags wiedererhalten habe
Wie sich jetzt herausstellt hat der Händelr vorsätztlich die Quote des o.g. Dritten aus dem Konkursverfahrens des Börsenmaklers für eine Teil der Auszahlung an mich verwendet, ohne einen diesbezüglichen Hinweis auf den Dritten. Und damit m.E. meine Gesamtforderung dadurch (teilweise) ausgeglichen.
Kann ich davon ausgehen dass der Händler mir gegenüber der Schuldner meines 100% Geldbetrags ist und die ausschließlich an mich adressierten Auszahlungs-Beträge, die die Schuld nur zum Teil ausgeglichen haben, mir in vollem Umfang zustehen.
Kann der Dritte der seine Forderung nur indirekt an den Händler gerichtet hatte von mir eine Herausgabe und Verzinsung des Geldbetrags fordern? Oder kann er auschließlich Ansprüche an den Händler geltend machen?
Anspruch Rückzahlung









