Frage geschrieben am 20.12.2011 17:04:09Rechtlicher Weg bei Nichtlieferung
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 45,00 | Status:
Geschlossen | Aufrufe: 465
Guten Tag, am 06.10.2011 habe ich einen Whirlpool bestellt. Der Verkäufer hat mir den Lifertermin ca.06.11.2011 Ankunft in D genannt, Auslieferung dann im November. Ich habe jetzt mehrfach schriftlich und telfeonisch nachgefragt. Erst hieß der Whirlpool sein bei der Lieferung nicht mitgekommen, gut, er würde am 11.12.2011 mitgeliefert werden. Daraufhin habe ich den VK gebeten unser defektes Whirlpool Licht (Whirlpool auch bei ihm gekauft- Garantiefall) instandzusetzen, er hat nicht reagiert. Seit dem 11.12.2011 werde ich nun vertröstet. Der Container liegt in HH im Hafen, er muss noch verzollt werden, Tage später, er hat noch keine Spediteuer usw. ich habe mehrfach auf den AB gesprochen um Rückruf gebeten, ich habe Mails geschrieben, gestern bin ich persönlich dort ins Büro gefahren, habe mit den Junior gesprochen, er fand das verhalten seines Vaters nicht gut und hat mir Rückruf für heute zugesichert, aber es ist keiner gekommen. Ich möchte wissen, wilange ich noch Nachfrist setzen kann und was ich für Möglichkeiten habe, den ich bestehe auf Lieferung und Inzahlungnahme des "alten Pools" wie im
Kaufvertrag geregelt. Außerdem Nutzungsausfall, a ich seit dem 06.11. den alten Pool wegen fehlenden Licht nicht mehr nutzen kann. Bitte um Info.
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