Bislang ist das Bauareal noch in einem schwierigen Zustand. Für die Erschließung müssen zusätzliche Erdarbeiten gemacht werden und für die Planung der Leitungen muß noch ein Fachingenieur beauftragt werden.
Einer der Bauherren will nun die Koordination der Erschließung übernehmen. Was ist diesem Bauherren zu raten, wenn dieser, oben genanntes Vorhaben angehen will? Wie können Aufträge für eine Gemeinschaft vergeben werden? Wie können Rechnungen geteilt werden? Wie sieht es mit Haftungsfragen aus? Muß ggf. eine Rechtsform für die Eigentümergemeinschaft gewählt werden? Wie werden die anderen Eigentümer sinnvoll(rechtlich) mit ins Boot geholt und was ist für die Zukunft zu beachten?
Antwort geschrieben am 15.08.2011 13:58:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1) Was ist diesem Bauherren zu raten, wenn dieser, oben genanntes Vorhaben angehen will?
Hier soll der Bauherr mit den anderen Bauherren einen entsprechenden Vertrag schließen um alles schriftlich zu fixieren.
2) Wie können Aufträge für eine Gemeinschaft vergeben werden?
Im Vertrag muss sich der eine Bauherr von den anderen Bauherren ermächtigen lassen, erforderliche Aufträge zu vergeben.
3) Wie können Rechnungen geteilt werden?
Auch das muss vertraglich geregelt werden. Die Rechnungen gehen dann am besten an jeden Bauherren einzeln.
4) Wie sieht es mit Haftungsfragen aus?
Das muss vertraglich geregelt werden. Da der eine Bauherr hier alles übernehmen will, muss er auch haften.
5) Muß ggf. eine Rechtsform für die Eigentümergemeinschaft gewählt werden?
Wenn ein Zusammenschluss erfolgt, ist dies erstmal eine GbR. Ob eine andere Gesellschaftsform erforderlich ist, hängt davon ab, was man genau regeln und künftig machen will.
6) Wie werden die anderen Eigentümer sinnvoll(rechtlich) mit ins Boot geholt und was ist für die Zukunft zu beachten?
Es muss alles vertraglich geregelt werden.
Einzelheiten dazu bespricht man mit dem Anwalt, der den Vertrag aufsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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