Recht Auto Darlehen
15.09.2010 17:57 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier meine Frage:
Ich habe ein Auto gekauft.
Zulassung, Versicherung und Brief lauten auf meinen Namen.
Das Geld für das Auto habe ich mir mit einem Darlehensvertrag bei meinem Freund geliehen.
Klauseln, wenn 2 Raten fällig werden und diese nicht bezahlt werden geht es in sein Eigentum über, der Rest wird berechnet.Sämtlich fällige Raten sind beglichen
Er verfügt über den Zweitschlüssel und den Fahrzeugbrief. Als Darlehensgeber.
Jetzt haben wir uns sehr gestritten, teilweise ist er handgreiflich geworden, (blaue Flecken) und er nahm meinen Erstschlüssel auch an sich, so das ich mir nach Haus ein Taxi nehmen musste. Wir wohnen nicht zusammen.
Er sagt ich soll das Auto einklagen, er will es mir ohne Kampf nicht zurück geben.
1. Ich möchte das Auto wiederhaben!
Weiß aber nicht wie ich das anfangen kann.
2. Wenn wiederhaben nicht so einfach geht möchte ich es stilllegen lassen und die abgezahlten Beträge erstattet bekommen.
(wenigstens die Versicherung und Steuern nicht mehr zahlen)
Das Auto steht auf seinem Hof (abgeschlossen). Die Schlüssel sind irgendwo.
Ich bitte um fachkundige Hilfe was ich jetzt machen kann.
MfG U.G.








