Rechnung/Mahnung an Lieferadresse anstatt Wohnadresse
03.04.2007 07:54 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
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Hallo,
Frage: Ist eine Rechnung/Mahnung an Lieferadresse anstatt Wohnadresse zugeschickt als empfangen anzusehen?
Ich hatte als Privatperson eine Bestellung über das Internet bei einer Verlags-GmbH aufgegeben und habe in dessen Bestellformular meine Wohnadresse und die separate Lieferadresse angegeben (leider hatte das Formular vom Verlag keine getrennten Felder, ebenfalls erhielt ich keine Bestellbestätigung per Rückmail vom Verlag). Ich gebe grundsätzlich Liefer- und Wohnadresse getrennt an und habe einen Zeugen, der mir bestätigen kann, dies auch bei o.g. Bestellung getan zu haben.
Die Bestellung wurde an die Lieferadresse (meinen Arbeitsplatz) gesendet - ich war aber inzwischen in Urlaub, hatte keine Mitteilung der Sendung und bekam auch keine Rechnung an meine Wohnadresse zugesandt. Als ich während meines Urlaubs zur Arbeitsstelle (Lieferadresse) kam, lag dort bereits eine Mahnung des Verlages, die ich durch die zu späte Kenntnis zwar bezahlt, aber eben nicht mehr rechtzeitig bezahlen konnte.
Nach Ende meines Urlaubs hatte ich dann am Arbeitsplatz (Lieferadresse) zwei Forderungen eines Inkassounternehmens, die letztere bereits ohne die Grundforderung des Verlages, also nur noch die Inkassogebühren.
Zusatzfrage:
Kann ich die Gebühren des Inkassounternehmens zahlen und diese vom Verlag zurück verlangen plus die Kosten Ihrer rechtsanwaltichen Beratung plus Aufwendungspauschale in Höhe von (wieviel)?
Ich habe die Befürchtung, dass sich der Streit hinzieht und weitere Gebühren des Inkassobüros anfallen würden. Ebenfalls will ich einen Mahnbescheid vermeiden.
mfg









