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23.12.2011 vermiestes Weihnachtsfest wegen Drohnung einer Strafanzeige der FA- Melango!Wegen einem Schreiben vom 19.12.11 was ich erst gestern am 22.12.11 erhielt.
Sehr geehrter Herr RA. meine Tochter hat ohne mein Wissen einen Vertrag bei melango abgeschlossen. Habe auch bereits mehrmals eine Mail und auch telefonisch mit Melango gesprochen. Und auch erklärt das man den Vertrag für nicht rechtens erklären muss, weil meine Tochter noch keine 18 Jahre alt ist und ich zudem eine Privatperson bin und überhaupt keine Möglichkeit hätte dort etwas als Privatperson zu kaufen.Nun wurde mir auch noch angedroht, wenn ich nicht innerhalb 5 Tagen bezahle erfolgt Anzeige und hätte mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren Haft zu rechen weil ich angeblich Vorsätzlich einen Vertrag schloss wo ich genau wissen musste das ich nicht in der Lage bin dies bezahlen zu können. Ich habe nun Angst was weiterhin passiert da ich unter anderem Vorbestraft bin und 5 Jahre Führungsaufsicht habe und will nicht wegen so einem Blödsinn meine Freiheit riskieren was kann also also bitte tun ? Und ist es wirklich so das 1,) der Vertrag ungültig ist weil meine Tochter welche Minderjährig ist diesen abschloß und sich über die Folgen nicht im klaren war 2.) da ohnehin die Mitgliedschaft nur für Gewerbetreíbenede ist und ich priv.- Person bin und Hartz 4 Empfänger.
Haben die Fa.Melano überhaupt das Recht trotz der 2 Gründe die Zahlung zu verlangen ? hinzu kommt meine Tochter hat auch noch 2malauf den Button geklickt und praktisch 2x den selben Vertrag angeklickt und nun soll ich ges. 2 mal 484 € bezahlen.
Antwort geschrieben am 23.12.2011 18:51:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 47
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guten Abend und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
Gemäß § 108 BGB ist für die Wirksamkeit von Verträgen, welche Minderjährige abschließen, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vor Vertragsschluss oder die spätere Genehmigung nach Vertragsschluss erforderlich.
Da Sie weder eine Einwilligung vor Vertragsschluss oder eine Genehmigung nach Vertragsschluss erteilt haben, ist folglich auch kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Leistung durch eigene Mittel des Minderjährigen bewirkt wird, § 110 BGB, sog. Taschengeldparagraph. Dies ist bei den hier geschilderten Summen von fast 1.000 Euro jedoch auszuschließen.
Da Sie den Vertrag nicht geschlossen haben, haben Sie sich auch nicht strafbar gemacht. Eine Strafbarkeit z. B. wegen Betrug läge nur dann vor, wenn Sie im Internet einkaufen und zum Zeitpunkt des Einkaufs schon wissen, das Sie die Waren nicht bezahlen können. Dies ist hier jedoch nicht der Fall, da nicht Sie, sondern Ihre Tochter bei Melango einkaufte.
Lassen Sie sich also nicht einschüchtern!
Weisen Sie auf den Sachverhalt noch einmal schriftlich per Einschreiben hin und verlangen Sie eine rechtsverbindliche Erklärung binnen 14 Tagen seitens Melango, dass man aus dem vermeintlichen Vertrag keinerlei Rechte mehr geltend macht. Verweisen Sie darauf, dass Sie die Sache sonst an Ihren Anwalt abgeben.
Sofern Sie auch weiterhin Probleme mit Melango haben sollten, können Sie sich gerne noch einmal an mich wenden, ich helfe Ihnen gerne weiter.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und Sie können jetzt etwas entspannter in die Weihnachtstage gehen.
Mit freundlichen Grüßen aus Achim,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
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