Frage geschrieben am 20.07.2010 09:57:08
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Rechnung unvollständig bezahlt (Kurierdienst)
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1237Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich bin selbstständiger Kurierfahrer und arbeite als Subunternehmer für einen Kurierdienst(GmbH). Wir haben keine weiteren Verträge oder Absprachen, wenn man von einer 20% Vermittlungsgebühr absieht. Ebenso hat der Kurierdienst auch keine AGB im Internet, oder mir sonst irgendwie zur Kenntnis gebracht.
Nun ist es so, dass eines der Unternehmen, für die mein Auftraggeber arbeitet Konkurs angemeldet hat und seine offenen Rechnungen nicht bezahlt hat, was mein Auftraggeber einfach an mich weiterreicht.
Ist das so Rechtens? Ich meine, mein Kunde ist der Auftrag gebende Kurierdienst, mit dem alleine ich abrechne und der mir schriftlich vorgibt was ich ihm (dem Kurierdienst) zu berechnen habe.
MfG,
Antwort geschrieben am 20.07.2010 10:34:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 326
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grundsätzlich haben sich die Vertragsparteien immer an den anderen zu halten und nicht an Dritte.
Solange Sie also keine weitergehenden Absprachen getroffen haben, oder aber keine AGB existieren, die wirksam zwischen Ihnen beiden einbezogen worden sind, haben Sie den unmittelbaren Provisionsanspruch gegenüber Ihrem Geschäftspartner, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Insolvenzrisiko kann er daher nicht einfach so an Sie weiterreichen, sofern auch in der Vermittlungsgebührvereinbarung nichts weiter vermerkt worden ist.
Wenn diese also keine weiteren Ausnahmen enthält, z.B. dass im Falle einer Nicht-Zahlung keine Vermittlungsgebühr anfallen soll, haben Sie auch Ihren Provisionsanspruch und können diesen gegen Ihren Geschäftspartner durchsetzen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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