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Frage geschrieben am 18.01.2010 20:19:32

Rechnung nach Reparatur von Ausstellungs-Lautsprechern während der Garantiezeit

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1006
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Guten Abend,
wir haben rechtzeitig vor Ablauf der 2 jährigen "Garantiezeit" das Knistern einer T&A Box beim Händler reklamiert.Nach endlosen Telefonaten wurden beide Boxen durch den Händler abgeholt und an den Hersteller zur Reparatur geschickt.Zwischendurch ergab ein Telefonat mit einem der Chefs des Händlers Reparaturkosten in Höhe von 2000.- EUR, aber da er ja den Chef von T&A gut kenne, könnte der Betrag auf 800.- EUR reduziert werden.Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch der Meinung, das dieser Betrag kulanterweise zu Lasten des Händlers ginge.....
Nachdem wir ewig nichts Positives von der Firma hörten, habe ich direkt mit einem Servicetechniker bei T&A gesprochen, der diesen "Fall" selbst bearbeitet hat.Ein sehr interessantes Gespräch, der Händler sei nicht mehr Vertriebspartner, Schadensursachen, dreimaliger erfolgloser Zustellversuch durch die Spedition an die Firma etc.Auf meine Bitte hin hat dann dieser nette Techniker die
Firma nochmals kontaktiert.Es war kurz vor Weihnachten, wir wollten doch sehr gerne mal wieder unsere Stereoanlage haben, komplett mit Boxen .nach ca...3monatiger Wartezeit und der Notlösung eines Tivoliradios !
Oh Wunder, tatsächlich wurden unsere Boxen am 16.12.09 durch einen Techniker des Händlers wieder gebracht, schön verpackt und auf nachdrückliche Bitte auch wieder angeschlossen und der Verpackungsmüll mitgenommen. Leider war als nettes Extra eine
Rechnung in Höhe von 800.- EUR dabei, die wir bis heute nicht beglichen haben.Direkt nach Lieferung der Boxen habe ich den Händler angerufen und um Rückruf gebeten, wegen Alter der Laut-
sprecher und Gewährleistung auf die Reparatur. Das ist bis heute nicht erfolgt.
Beim Kauf der Boxen aus der Ausstellung wurde uns zugesichert von Seiten des Chefs, das es im Schadenfall kein Problem sei während der Garantie
Wir hatten in der Vergangenheit schon mal eine kleinere B&O Anlage ebenfalls aus der Ausstellung, bei der gleichen Firma gekauft. Bisher waren wir mit dem Service sehr zufrieden.Wobei man bei so einer teuren Anlage eigentlich auf Kulanz hoffen dürfte. Nun ja, hinterher ist man schlauer, meiner Meinung nach hat die Firma finanzielle Probleme .Wie ist der Sachverhalt aus juristischer
Sicht ? Herzlichen Dank für baldige Antwort.


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Diese Antwort ist vom 18.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.01.2010 20:43:57
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
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Sehr geehrte Ratsuchende,

da Sie den Mangel rechtzeitig gerügt haben, sollten Sie hier gar nichts zahlen und die Rechnung zurückweisen.

Sofern Sie als Verbraucher die Boxen als Neuware (ob Ausstellungsstück, spielt dabei keine Rolle) gekauft haben, besteht neben einen zusätzlichen Garantie auch die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 434, 437 BGB. Sie müssen also diese gesetzliche Gewährleistung von einer weiteren, zusätzlichen Garantie strikt unterscheiden.

Da hier offenbar ein Mangel vorgelegen hat, der auch beseitigt werden konnte, handelt es sich hier schon um einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch.

Weder für die Reparatur noch für den Transport (§ 439 BGB) hat dann aber der Händler als Verkäufer die Kosten zu tragen.

Daher sollten Sie die Forderung zurückweisen, da die Kosten nicht nur kulanterweise, sondern gesetzlich vom Händler zu tragen sind.


Daneben kann auch die Garantie natürlich eingreifen, wobei dazu die Prüfung der Garantie und Garantiebedingungen notwendig ist.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle



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