Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 73 weitere Antworten zum Thema Rechnung.
Guten Tag,
wir haben eine Arztrechnung über an mir erbrachte Leistungen erhalten, die vom Arzt aber an meine Frau addressiert wurde(Anschriftsfeld Name meiner Frau, Straße, Wohnort später auf der Seite dann aber "Behandlung von mein Name, mein Geburtsdatum). Diese Rechnung haben wir unbesehen an die KV meiner Frau zwecks Erstattung weitergeleitet. Da die Erstattungen immer ewig dauern und der Arzt nur ein Zahlungsziel von 14 Tagen eingeräumt hat, landete das jetzt beim Anwalt, der von meiner Frau den Rechnungsbetrag zzgl. Anwaltskosten einfordert. Unterdessen hat auch die KV meiner Frau den Fehler bemerkt und die Rg. einfach retourniert. Jetzt habe ich eine neue Rg. auf meinen Namen angefordert, die der Arzt aber nicht ausstellen will. Mutmaßlich wegen neu beginnender Zahlungsfrist und weil er dann zu früh den Anwalt eingeschaltet und den falschen Schuldner hätte? Sei's drum, er behauptet nun gar, ich hätte ihn ausdrücklich darum gebeten den Namen meiner Frau ins Anschriftsfeld zu setzen, was nebenbei bemerkt Quatsch ist. Ganz nebenbei schreibt er dann auch noch die Rechnung sei inhaltlich leider nicht ganz richtig, ich solle daher bei Zahlung einfach € 123,45 vom Rechnungsbetrag abziehen. Muss er mir wegen des falschen Namens und/oder der fehlerhaften Positionen eine neue Rechnung ausstellen? Läuft das Zahlungsziel von vorne oder bin ich schon mit Zugang der Rechnung in Verzug, wenn er z.B. das alte Datum belassen und nur den Namen und die Rechnungspositionen korrigieren würde.
Antwort geschrieben am 09.09.2010 22:45:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Nele Trenner
Fehrbelliner Str. 50, 10119 Berlin, Tel: 030/81893843, Fax: 030/89648121
Vertragsrecht, allgemein, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 93
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
1. Muss er mir wegen des falschen Namens und/oder der fehlerhaften Positionen eine neue Rechnung ausstellen?
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf eine korrekte Rechnung - dies beinhaltet den richtigen Namen und auch korrekte Rechnungspositionen.
Als behandelte Person sind nach Ihren Angaben zwar Sie selbst aufgeführt und lediglich das Schreiben wurde an Ihre Frau adressiert. Ihre Frau ist jedoch nicht Schuldner der Vergütung, denn Sie hat keinen Behandlungsvertrag geschlossen. Rechnungsempfänger müssen entsprechend Sie sein.
Im Übrigen könnte sich hieraus auch ein datenschutzrechtliches Problem ergeben, denn grundsätzlich wird Ihre Frau an sich adressierte Briefe öffnen. Ihre Krankheitsgeschichte ist aber rein Ihre persönliche Angelegenheit, die Sie mit niemandem teilen müssen (aber natürlich können).
Nach vorgenanntem bin ich der Ansicht, dass die Rechnung insofern an Sie zu adressieren gewesen wäre. Sie haben entsprechend einen Anspruch auf Korrektur der Rechnung.
2. Läuft das Zahlungsziel von vorne oder bin ich schon mit Zugang der Rechnung in Verzug?
Die Erteilung einer Rechnung ist regelmäßig keine Fälligkeitsvoraussetzung, so dass bereits mit Leistungserbringung der Vergütungsanspruch besteht und fällig ist.
Es gibt jedoch Ausnahmen: so ist unter anderem das Arzthonorar gem. § 12 Abs. 1 GOÄ erst fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine der GOÄ entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
Hier ist Ihrer Frau eine Rechnung erteilt worden, die zudem offensichtlich fehlerhafte Positionen enthielt. Eine korrekte Rechnung muss dem Zahlungspflichtigen zugehen und insbesondere das Leistungsdatum, die Gebührennummern und Bezeichnungen der einzelnen Leistungen und den Steigerungssatz aufführen.
Solange Ihnen entsprechend keine korrekte Rechnung zugeht, ist Ihre Leistung auch nicht fällig. Der Anwalt wäre in diesem Fall also tatsächlich zu früh eingeschaltet.
Sie sollten sich auch nicht auf nebenbei erfolgte schriftliche Korrekturversuche einlassen - der Arzt muss schon wegen seiner Steuerpflicht eine korrekte Rechnung ausstellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.
Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!
Mit freundlichen Grüßen
Nele Trenner
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