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Frage geschrieben am 30.01.2011 12:01:54

Rechnung

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 957
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo

Habe auf selbstständiger-Basis für einen Subunternehmer gearbeitet.
Zwei meiner gestellten Rechnungen wurden bezahlt,jedoch die dritte nicht.
Klagte die Rechnung über einen Anwalt ein und bekam Recht also eine Zwangsvollstreckung.
Kurz vor der Vollstreckung mußten wir feststellen
das die beklagte Firma aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Mein Anwalt sagte; nun wird es schwierig an das Geld zu kommen ich sollte den Verlust hinnehmen, da eine weitere Klage mit erheblichen Kosten und zu großen Risiko verbunden ist.Kann es sein das es so einfach ist sich von Rechnungen zu drücken ( einfach eine Firma abmelden und eine neue eröffnen?).
Ich weiß das der Beklagte weiterhin als Subunternehmer tätig ist,auch das alte Firmenschild hängt noch an seiner Adresse mit Ihm als Inhaber.
Er besitzt zudem noch einen LKW und einen Kleinbus.
Was kann ich noch tun.?

Mit freundlichen grüssen



Antwort geschrieben am 30.01.2011 12:59:42
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
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Sehr geehrter Fragender,

zunächst wäre zu klären, um was für eine Rechtsform es sich bei der in Rede stehenden Unternehmung handelt (z.B. GmbH, eingetragener Kaufmann, etc.), d.h. ob ggf. eine persönliche Haftung (des Inhabers) für die Schulden besteht.

Entscheidend hinsichtlich einer etwaigen Pfändung der Fahrzeuge ist, ob diese zum Betriebsvermögen zählen (erforderlich etwa im Falle einer Gmbh) oder zum Privatvermögen gehören (unbeachtlich etwa beim e.Kfm.).

Auch wäre zu prüfen, ob ggf. eine Haftung aufgrund eines etwaigen "Betriebsübergangs" (auf ein nachfolgendes Unternehmen) in Betracht kommt.

Bitte teilen Sie dies in der Nachfrage mit, ich komme dann unaufgefordert auf die Frage zurück und verbleibe bis dahin


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.01.2011 16:36:31

Hallo

Die Firma war eine Limitid.
Ich nahm den Auftrag von einen anderen Subunternehmer an der wie sich im nachhinein herausstellte keine Unternehmerprüfung hatte,daraufhin wurde es an die limitid weitergegeben.
Ich wußte nicht das es sich um eine Limitid handelt,
da ich mit den Herrn nur telefonisch in verbindung war.
Auf ein persönliches treffen wurde ich immer wieder versetzt.
Er hatte aber die Unternehmensprüfung bei der ich denke das man Rücklagen haben muß.
So viel ich weiß wurde die alte Firma nur abgemeldet also kein Konkursverwalter.Mit den Fahrzeugen( die immer noch die selben Kennzeichen haben) wurden schon bei der gelöschten Firma verwendet.





Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2011 19:26:46

Sehr geehrter Fragender,

sofern es sich bei Ihrem Geschäftspartner/Anspruchsgegner um eine Limited und damit um eine juristische Person handelt, laufen Ihre Forderungen und weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen diese nach nunmehr offenbar erfolgter Liquidition bzw. Löschung der Gesellschaft zwangsläufig ins Leere.

Ihnen könnte aber vielleicht eine Betrugsanzeige gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer/Director der Limited weiterhelfen, sofern Sie nachweisen können, dass Sie vorsätzlich getäuscht wurden.

Dann käme ggf. eine persönliche Haftung des Geschäftsführers in Betracht.

Ich würde Ihnen raten, diese weiteren Möglichkeiten ebenso wie z.B. auch die bereits erwähnte Haftung aufgrund eines etwaigen Betriebsübergangs mit Ihrem Anwalt zu besprechen. Selbstverständlich können Sie sich aber auch gerne an uns - im Rahmen einer gesonderten Beauftragung - wenden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Dr. C. Seiter

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