Rechnung Steuerberater
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Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Maike Domke
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
es kam zu Streit mit dem Steuerberater, der zur fristlosen Kündigung und Entzug der Vollmacht führte. Nun gibt es Streit um die Vergütung.
Zum hintergrund:
Seit einiger Zeit war ich unzufrieden. Der Berater war in seinen Ausführungen unverständlich, eine Betriebsprüfung verlief unschön, es gab Probleme mit der Gewerbesteuer ("ich muß mich nicht um rechtliche Änderungen kümmern") und der Berater war nicht befähigt meine Büroeinrichtung steuerlich geltend zu machen, da er falsche Formulierungen nutzte.
Weiterhin wurde im verlauf der Zeit klar, daß der Berater Vermieter eines meiner Kunden ist. Hier kam es im Mietverhältnis zu einer erheblichen Überzahlung, die ich zurückfordern musste. Er weigerte sich.
Aufgrund der Unzufriedenheit zahlte ich die monatlichen Buchführungskosten nicht mehr (5 Monate), reichte aber die Unterlagen ein.
Ich mahnte ihn hinsichtlich der Miete mehrfach an, diese zu erstatten.
Letztlich drohte ich das Ende der Geschäftsbeziehung an, wenn er meinem kunden gegenüber so auftritt, daß eine Klage notwendig wird.
Keine reaktion.
Zur Rückforderung beauftragte ich dann einen RA, er zahlte. Zeitgleich kündigte ich fristlos seine Beratertätigkeit.
Nun reichte er Klage ein über die volle Summe der Buchführungskosten und seiner Steuererklärung, die er angeblich begonnen hatte. Eingereicht wurde diese Erklärung nie, ihm fehlten auch noch Unterlagen.
Vor einreichung der Klage hatte er einen RA beauftragt, der die Summe anforderte. er erhielt eine ausführliche Antwort, in der ich den Steuerberater um Stellungnahme bat, wie er gedenkt damit umzugehen, daß ich einen neuen Berater suchen mußte, da das Vertrauensverhältnis durch ihn zerstört wurde und was mit meinem Vermögensschaden sei. Ich bot die Zahlung der Buchführungskosten an.
Er reichte Klage ein. Reaktion auf mein Schreiben: keine.
Nun bin ich unsicher, was ich zur Klageabwehr schreiben soll. Angeblich soll die Vergütung für die Steuererklärung auch fällig sein, wenn er die Arbeiten nicht abschloss. Gleichzeitig hatte die Steuerklärung natürlich jemand anders durchgeführt. Ich empfinde die Klage als willkürlich, da ich ihm Angebote unterbreitet hatte. Und er verursacht mit weiteren Schaden, da er noch Kontoauszüge und Unterlagen unterschlägt, die ich nun nachfordern muß.
Was sollte ich tun?
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