Rechenfehler in Gesamtstrafenbildung u.a.
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 1 Stunde
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren der schwarzen Zunft,
ich bedarf Ihrer Hilfe, da ich alleine nicht mehr weiter komme und auch wenn es heißt: „justitia non calculat“ so bitte ich höflich und freundlich, dass nur ein mathematisch Versierter Ihrer Zunft sich melden möge – Danke.
Bedingt durch meine Geschäftsinsolvenz kam es zu folgenden Vorfällen, alle vor dem gleichen AG und alle mit der gleichen Staatsanwaltschaft:
Durch eine unbedachte Äußerung meinerseits fühlten sich zwei Damen beleidigt. Strafe hieraus vor dem AG 20 Tagessätze zu 7 € (arbeitslos und mittellos wegen der Insolvenz) und 15 TS zu 7 € - daraus wurde eine Gesamtstrafe von 25 TS zu 7 € gebildet (175 €).
Da noch ein weiteres Verfahren anhängig war, habe ich bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt ob ich das direkt bezahlen soll, oder noch warten soll bis das noch offene Verfahren auch abgeurteilt ist. Antwort: „Warten, weil dann eine erneute Gesamtstrafe gebildet würde, damit ich nicht unbillig beschwert würde.“
Drittes Verfahren zwei Monate später, Strafbefehl 60 TS zu 50 € (immer noch arbeitslos und mittellos, es hatte sich zwischenzeitlich nichts geändert, keinerlei Sozialbezüge oder irgendwelche Hartz-Segnungen)
Dann Beschluss des AG die 20 Tagessätze zu 7 € und die 15 Tagessätze zu 7 € werden plötzlich zu 45 Tagessätzen zu 7 € umgewandelt (Wahrscheinlich ein Übertragungsfehler) und dann mit der Strafe 60 Tagessätze zu 50 € zu einer Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen zu 40 € vermischt mit der Begründung mich nicht ungebührlich zu beschweren.
Wer jetzt mitgerechnet hat, kommt zwingend zu dem Ergebnis, dass die Einzelstrafen 3.175 € betragen und die Gesamtstrafe 3.200 € - Toll – ich habe mir die Finger wund geschrieben an das AG, an die Staatsanwaltschaft, schriftlich einen Antrag auf Rechtsanwaltbeistand gestellt, doch das hat alles nichts genützt, es folgte die Ladung zum Strafantritt, der ich nur durch Ableistung von Sozialstunden entgehen konnte. Insgesamt wurden 480 Sozialstunden errechnet, von denen ich die erste Woche mit öffentlichem Laubharken abgearbeitet habe. So soll das weitergehen bis zum 9. Februar 2007.
Ich erhalte weder Sozialleistungen noch kann ich nebenher irgendwo arbeiten gehen, die Fahrtkosten und das Mittagessen, darf ich auch noch selber bezahlen – ich habe aber kein Geld mehr und frage mich warum der offensichtliche Additionsfehler nicht korrigiert wurde und warum ich mit einem Tagessatz in Höhe von 50 € belegt wurde.
Freunde haben für mich diese ausgelobten 50 Euro gesammelt, weil auch die daran interessiert sind zu erfahren, warum und wie so etwas möglich ist.
Alles ist so, wie beschrieben, die Unterlagen sind vorhanden – vielleicht erbarmt sich ja einer mit mir, faul und falsch bin ich nicht, nur leider momentan völlig arm.
Beste Grüße vom Niederrhein
u.a.









