Antwort geschrieben am 04.09.2011 10:21:49
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Eine Realrecht kann man grundsätzlich jederzeit dadurch veräußern bzw. übertragen, indem man sich zunächst vertraglich als Inhaber des Realrechts mit einem Erwerber darüber einigt und im Anschluss diese Übertragung, also den neuen Inhaber, im Grundbuch entsprechend eintragen lässt. Dies geht nur dann nicht, wenn das zu übertragende Realrecht im Rahmen seiner ursprünglichen Bestellung mit dem Grundstückseigentümer nur als unübertragbar oder auch unvererblich eingeräumt wurde. Sind solche Beschränkungen jedoch nicht gegeben, kann die Übertragung bzw. Veräußerung grundsätzlich beliebig vorgenommen werden, was dann vor bzw. mittels eines Notars erfolgen müsste.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben, wünsche noch einen schönen Sonntag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.09.2011 10:45:19
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie noch auf den zweiten Teil meiner Frage eingehen könnten, nämlich wo man ein Realrecht verkaufen kann. Gibt es ein Forum hierfür, oder ist ein Realrecht ein Gut, das ich auf jedem Marktplatz neben dem Gemüse anbieten kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie noch auf den zweiten Teil meiner Frage eingehen könnten, nämlich wo man ein Realrecht verkaufen kann. Gibt es ein Forum hierfür, oder ist ein Realrecht ein Gut, das ich auf jedem Marktplatz neben dem Gemüse anbieten kann?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.09.2011 11:09:27
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage noch wie folgt:
Im Internet etc. gibt es meines Wissens noch kein bestimmtes Verkaufsforum hierfür. Sie können natürlich versuchen oder einmal anfragen, ob diejenigen Plattformbetreiber, welche titulierte Forderungen an- und verkaufen, auch in Ihrem Fall einspringen würden, da dies zumindest ähnlich gelagert wäre. Ansonsten können Sie im Grunde tatsächlich dieses Recht auf jedem beliebigem Marktplatz anbieten, da es grundsätzlich frei verkäuflich ist. Die Frage nach dem Wo kann also im Übrigen auch nur weiterhin so wie gehabt beantwortet werden: Letztlich beim Notar.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage noch wie folgt:
Im Internet etc. gibt es meines Wissens noch kein bestimmtes Verkaufsforum hierfür. Sie können natürlich versuchen oder einmal anfragen, ob diejenigen Plattformbetreiber, welche titulierte Forderungen an- und verkaufen, auch in Ihrem Fall einspringen würden, da dies zumindest ähnlich gelagert wäre. Ansonsten können Sie im Grunde tatsächlich dieses Recht auf jedem beliebigem Marktplatz anbieten, da es grundsätzlich frei verkäuflich ist. Die Frage nach dem Wo kann also im Übrigen auch nur weiterhin so wie gehabt beantwortet werden: Letztlich beim Notar.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Joschko direkt
