ich bekam eine letzte Mahnung (17.11.09) über 96 € zuzügl. Mahngeb. 5 € für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit My-Downloads. Ich habe meines Wissens nichts abgeschlossen und widersprach per Einschreiben (03.12.09) mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale dieser Forderung wegen arglistiger Täuschung und widerrief den Vertrag hilfsweise und kündigte hilfsweise fristlos. Mit Datum vom 14.01.10 bekam ich von der Firma RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH (GF: Katja Günther) eine Hauptforderung von nun 140 €. Wie soll ich vorgehen, damit mir kein Schaden entsteht oder mir ein Mahnbescheid zugestellt wird? Sollte ich auch Strafanzeige gegen Premium Content und Frau Günther erstatten?
Mit freundlichem Gruß
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Diese Antwort ist vom 27.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 27.01.2010 17:38:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 124
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zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Wenn Sie breits mit einem Musterschreiben reagiert haben, brauchen Sie weiter nichts veranlassen. Weitere eingehende Schreiben können Sie ignorieren.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden sollte, können Sie ohne jede Begründung Widerspruch einlegen.
Wenn Sie widersprochen haben, kann die Gegenseite aufgeben oder ein Streitverfahren einleiten, bei dem ein Gericht den Anspruch auf Herz und Nieren prüft. Das Risiko, dass Sie ein solchen Prozess verlieren würden, halte ich für ziemlich gering.
Da auch die Seitenbetreiber dies wissen, versuchen sie durch Drohkulisse, Sie zu einer "freiwilligen" Zahlung zu bewegen.
Leider lassen sich viele dadurch einschüchtern und zahlen entnervt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche einen ruhigen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Belgardt
(Rechtsanwalt)
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