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Frage geschrieben am 16.02.2007 17:45:00

Rauswurf des volljährigen Sohn !!!

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4378
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 110 weitere Antworten zum Thema Sohn.
Guten Tag !!!!Mein Sohn machte die letzten Jahre immer Probleme ,verschiedene Schulen ,Alkohol und Drogenprobleme.
Er hat seit 1,5 jahren einen Ausbildungsplatz,aber seit er 18 geworden ist (August2006) glaubt er machen zu können was er will.Zunächst kommen ständig Polizeibriefchen,mal Anhörungen,mal vernehmungen,auch Gerichtsverhandlungen hat er schon hinter sich.
(Körperverl,Sachbeschädigung,Zechprellerei etc.) Zu Hause macht er nichts auch für die Schule tut er keinen Finger krumm und neulich blieb er auch einfach von der Arbeit fern.
Mehrer Beratungstermine brachten nichts.
Meine Frau(leidet an Epilepsie) steht kurz vor einen Nervenzusammenbruch,und ich auch.
Er ignoriert alles und jeden ,und setzt immer mehr seine Lehre aufs Spiel.Wir können nicht mehr und unser andere Sohn leidet auch darunter . Meine Frage ,ein zusammenleben ist kaum mehr möglich .Kann ich ihn vor die Tür setzen ,was kommt auf mich zu.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 16.2.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 16.02.2007 17:58:18
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Koopstraße 20, 20144 Hamburg, Tel: 040/480678-0, Fax: 040/480678-48
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Markenrecht
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Sehr geehrter Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes und aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Nach dem Gesetz müssen Sie Ihren volljährigen Sohn nicht weiter bei sich wohnen lassen. Sie können ihn also auffordern, sich eine eigene Unterkunft zu suchen und bei Ihnen auszuziehen, notfalls, sollte er sich weigern, auch ein Hausverbot erteilen.

Wenn Ihr Sohn noch nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, werden Sie ihm Unterhalt zahlen müssen, solange er sich noch in einer berufsvorbereitenden Ausbildung befindet. Die Höhe des unterhaltsrechtlichen Bedarfs eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt 640,00 EUR, nach den für Ihren Wohnort anwendbaren Süddeutschen Unterhaltsleitlinien. Eigenes Einkommen Ihres Sohnes würde auf diesen Betrag angerechnet werden.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet habe und ich Ihnen eine erste Orientierung für das weitere Vorgehen geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg


Stephan Bartels
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.02.2007 19:48:36

Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen aus wenn mein Sohn die Lehre jetzt schmeist ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.02.2007 20:25:35

Der einmalige Abbruch einer Ausbildung führt nicht dazu, dass ihr Sohn einen evtl. Unterhaltsanspruch verliert. Jungen erwachsenen werden von den Gerichten in gewissem Rahmen "Orientierungsphasen" zugestanden. Erst wenn die Ausbildung mehrfach unterbrochen bzw. abgebrochen wird, käme eine Reduzierung oder der Wegfall Ihrer Unterhaltspflicht in Betracht.

S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg


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