Frage geschrieben am 27.02.2009 17:57:48
Rauswurf aus dem Elternhaus
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2087Eine Zeit lang lief auch alles gut, nur nach und nach schien das Interesse meiner Mutter an diesen Leistungen (Kochen, Einkaufen usw.) nachzulassen. Ich habe ihr mehrfach angekündigt, dass ich dies so nicht akzeptieren werde. Da ich in dieser Richtung keine Besserung erwartet habe, habe ich ihr angeboten erneut um eine neue Summe zu verhandeln. Dies wurde von ihr so beantwortet, dass sie ja Kosten habe und ich diese ja anteilig zu zahlen habe (unabhängig davon wieviel Platz/Strom/Wasser usw. ich nutze).
Da ich dies nicht eingesehen habe und wir uns nicht einigen konnten, habe ich zum 01.01. nach Ankündigung meine Zahlungen eingestellt (weit über ein Jahr nach meiner ersten Ankündigung) und mir eine neue Wohung gesucht. Diese kann ich zum 01.04. beziehen, welches ich ihr heute, am 27.02. mitgeteilt habe.
Ihre Antwort darauf war, dass sie davon ausgegangen ist, dass ich zum 01.03. ausziehen würde. Auch wenn dies nicht so ist wird sie mir zu diesem Termin (also in zwei Tagen) den Strom abstellen. Kurze Zeit später forderte sie, dass ich doch bis dahin auszuziehen habe.
Meine Frage: kann mich meine Mutter einen Monat vor geplantem Auszug mit so kurzer Frist (zwei Tage) auf die Straße setzen? Falls nicht: Kann sie mir einfach den Strom/Heizung etc abdrehen? Falls doch: wie kann ich dem entgegenwirken?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 27.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 27.02.2009 19:46:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Angela Collas
Sauerlandstraße 63, 58093 Hagen, Tel: 02331-350016, Fax: 02331-3500170
Fachanwalt Familienrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 8
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gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt:
Es handelt sich vorliegend nicht in erster Linie um eine familienrechtliche Problematik, sondern um mietrechtliche Fragen, auch wenn sich diese innerhalb der Familie abspielen.
Da Sie nach Ihren Angaben keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, sind Sie faktisch Untermieterin Ihrer Mutter. Ein Untermietverhältnis ist jedoch wie ein eigenständiger Mietvertrag zu behandeln. Es gelten insoweit ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen
In Ihrem Fall besteht wg. der von Ihnen vorgenommenen Zahlungseinstellung ein Grund für eine fristlose Kündigung! Nach § 543 BGB ist es dem Vermieter - Ihrer Mutter - möglich, bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monatsmieten ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Sie können diese jedoch durch sofortigen Ausgleich der rückständigen Miete wieder rückgängig machen.
Aber selbst bei fristloser Kündigung darf normalerweise der Vermieter den Strom nicht abdrehen; dies gilt allerdings nur, wenn Sie selbst mit dem Stromlieferanten einen Vertrag haben.
Grundsätzlich hielte ich aber die Vorgehensweise Ihrer Mutter für unverhältnismäßig angesichts Ihres alsbaldigen Auszuges. Um die Zahlung der bisherigen Miete/Nebenkosten werden Sie aber in keinem Fall herumkommen.
Ich hoffe, einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und verbleibe
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 27.02.2009 19:47:57
(selbstverständlich!)
mit freundlichen Grüßen
Angela Collas,
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