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Frage geschrieben am 23.01.2006 09:51:00

Raucherpausen - wieviel??

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 25085
Ich arbeite als kaufmännische Angestellte im Servicebereich. Wir haben eine normale Arbeitszeit von 07:00 Uhr bis 16:15 Uhr (Montag bis Freitag). Es ist uns vorgeschrieben, am Tag mindestens 30 Minuten Pause zu machen (wenn diese nicht gemacht wird, wird diese automatisch abgezogen). Pausen, egal wie lange, müssen bei uns gestempelt werden. Am Arbeitsplatz darf weder gegessen, geraucht noch etwas anderes ausser Wasser getrunken werden. Die Pause ist im Aufenthaltsraum auszuführen. Nun war es bis dato so, dass wir am Tag 5 x Pause machen durften (egal, ob Raucher oder Nichtraucher). Wir haben diese Pausen entsprechend so kurz oder lange gemacht, dass wir am Abend unsere Sollarbeitsstunden erreicht haben und nie zu lange von unserem Arbeitsplatz weg waren. Unser direkter Vorgesetzter ist mit diesen Pausen auch einverstanden. Nun wurde jedoch vom nächsthöheren Vorgesetzen mitgeteilt, wir sollen unsere Pausen auf 3 x kürzen, da wir unsere Arbeit zu oft unterbrechen würden. 3 Pausen würden dann dementsprechend zu Überstunden führen, was in unserer Firma jedoch nicht so gern gesehen wird.

Aus Mitteilungen von anderen Firmen ist uns bekannt, dass Pausen unter 15 Minuten gar nicht gestempelt werden müssen, da dies sonst keine Unterbrechung der Arbeit ist.

Nun meine Frage: Kann man uns dazu zwingen, 3 Pausen zu machen, die entsprechend dann länger sind als 5 kurze Pausen? Wer kann dies eigentlich bestimmen? Unser direkter Vorgesetzter ist mit der derzeitigen Handhabe von 5 Pausen einverstanden. Ist es gesetzlich erlaubt, dass wir Pausen unter 15 Minuten stempeln müssen? Wenn wir unsere vorgegebenen Stunden erreichen, kann uns dann vorgeschrieben werden, wann und wie oft wir unsere Rauchpausen machen? Gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze für Pausen?

Ich hoffe, Sie können uns hier weiterhelfen.

Danke im Voraus!


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Diese Antwort ist vom 23.1.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.01.2006 10:44:34
Rechtsanwalt Oliver Henn
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Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Zivilrecht, EDV-Recht
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Sehr geehrte Fragestellerin, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen summarisch gerne wie folgt beant............

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