Ratenvertrag !!!! Was sind meine Nachteile ????
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist ein Darlehensvertrag den ich unterschreiben soll, ich bin aber so ein Laie das ich ein paar Punkte nicht verstehe....
Die Punkte sind 4,6,7 & 8 !!!!
Wieso Ausweisnummer? etc
Können Sie mir helfen und mir die Fragen beantworten ?
Welcher Nachteil entsteht für mich ???
Soll ich den Vertrag so unterschreiben ???
Punkt 4 Verstehe ich gar nicht ???
Kann ich wenn ich weniger verdiene die Raten senken???
was sollte drinnen stehen, das der Schuldner auch abgesichert ist ???
Vielen lieben Dank im voraus....
DER RATENVERTRAG......
Legitimiert durch Vorlage des Bundespersonalausweises mit Nr.:
Die Parteien treffen nachfolgende Vereinbarung:
1.Der/die Schuldner/in erkennt an, dem Gläubiger im Hinblick auf das gewährte
Darlehen v. 01.02.2011 einen Gesamtbetrag in Höhe von
EUR 14.300
und damit eine Gesamtsumme i.H.v. EUR 14.300 zu schulden.
2.Der/die Schuldner/in verpflichtet sich, den oben genannten Gesamtbetrag in 143
Raten von je EUR 100,00 jeweils zum 15. eines jeden Monats, beginnend ab dem
15.03.2011 zu zahlen.
3.Zahlungen sind ausschließlich an den Gläubiger auf dessen Kontoverbindung bei der
Norisbank (BLZ: 76026000; Konto: 871886860), oder per Barzahlung gegen
Quittung zu leisten. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
4.Der/die Schuldner/in verzichtet auf die Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des
Grundes und der Höhe der Schuld. Die Schuldnerseite erklärt, bei gleich bleibenden
wirtschaftlichen Verhältnisses, zur Zahlung der vereinbarten Raten in der Lage zu
sein und nicht zu beabsichtigen, gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch zu
nehmen.
5.Solange die vereinbarten Ratenzahlungen pünktlich eingehen, werden seitens des
Gläubigers keine gerichtlichen Schritte oder Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen.
6.Die jeweilige Haupt-, Restforderung nebst Zinsen sowie die Kosten dieses
Vergleichs werden zur sofortigen Zahlung fällig und vollstreckbar, wenn der/die
Schuldner/in mit einer Rate länger als fünf Tage in Zahlungsrückstand kommt.
7.Der/die Schuldner/in verpflichtet sich, Änderungen der Anschrift, Pfändungen,
Verpfändungen oder Abtretungen seiner Vergütungsansprüche sowie Namen und
Anschriften künftiger Arbeitgeber oder Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
8.Der Gläubiger hält sich an das Angebot zum Abschluss der hier skizzierten
Teilzahlungsvereinbarung bis einschließlich
10.02.2011
gebunden.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen
dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.









