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Frage geschrieben am 23.01.2011 11:05:53

Rangierschaden: Ungesicherten mobilen Hydranten in Wendehammer angefahren

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 995
Ende November hatte ich einen Rangierschaden:

Ich fuhr vorsichtig rückwärts aus meiner neuen Garage, die ich das erste Mal genutzt hatte nachdem sie freigeräumt war, wendete in den Rand des Wendehammer, weil die Mitte des Wendehammers mit einem LKW und anderen Fahrzeugen zugeparkt war und dann gab es ein Geräusch … ich dachte, ich wäre in einen Schneehaufen zurückgesetzt unterhalb der Rückfahrwarner aber es war ein kleiner mobiler Hydrant, der für Bauarbeiten am Randbereich des Wendehammers aufgestellt war und jetzt lag er neben meinem Auto und Wasser schoß heraus in den Schnee unter und neben meinen Auto (siehe angehängte Bilder von der Unfallstelle und Plan des Wendehammers), welche ich per E-mail und/oder Link zur Verfügung stellen könnte.

Anhand der Zuleitung konnte ich die Putzkolonne, die den Hydranten aufgestellt hatte, ausfindig machen und der von mir angesprochene Arbeiter hat das Wasser abgestellt.

Da die Putzer noch Wasser brauchten, um ihr Material zu reinigen, habe ich meinen Außenwasserhahn reaktiviert und für Rückfragen meinen Namen und meine Mobilnummer weitergegeben, da ich dringen zu einem Termin mußte, und die Kontaktdaten der Firma sowie die „Unfallstelle" und mein zerkratztes Auto photographiert (siehe angehängte Bilder von der Unfallstelle). Als ich zurückkam traft ich die ganze Truppe im Wagen und alles wäre okay mit deren Geräten, ich hätte zum Glück erst nach Abschluß der Putzarbeiten die Wasserzufuhr gekappt und mein Wasser wäre ausreichend gewesen zum Gerätereinigen ...

Aufgrund gesundheitlicher Probleme habe ich mich bis jetzt noch nicht um die Prüfung der Rechtslage und eine Regulierung der Schäden gekümmert, das Unternehmen, dessen Mitarbeiter den mobilen Hydranten aufgestellt hat, hat mich aber auch noch nicht kontaktiert.

Der Putzer wurde vermutlich von einem Generalunternehmer oder Bauträger (Heinz von Heyden) beauftragt und angewiesen.

Jetzt meine Fragen hierzu:

1. Muß ich den Schaden am mobilen Hydranten ersetzen? Am mobilen Hydranten ist vom Metallring, mit dem der Hydrant am Wasseranschluß in der Straße fixiert wird, ein Stück abgebrochen und die Stange, mit dem die Wasserzufuhr in den Hydranten geregelt wird, ist ggf. verbogen (sollte diese zuvor gerade gewesen sein.
2. Muß ich meinen Schaden selbst bezahlen? Immerhin hatte ich die Stoßstange erst im Juli lackieren lassen und nun ist sie wieder zerkratzt und ein Rückfahrsensor ist eingedrückt und wird sich eventuell erst durch Abbauen der Stoßstange wieder einsetzen lassen oder muß ggf. sogar ersetzt werden, auf weitere Schäden habe ich nicht geprüft, ich habe lediglich sofort das Loch, in dem der Rückfahrsensor verbaut war, mit wasserdichtem Gewebeband abgedichtet.
3. Gibt es Fristen, die ich einzuhalten habe, um meine Ansprüche geltendzumachen und wie sind diese?
4. Gibt es, sollte ich keine Ansprüche haben aber als Verursacher in der Zahlungspflicht sein, Fristen, innerhalb denen ich mich melden muß? Und wenn ja, wie sind diese und was passiert, wenn diese vertreichen oder bereits verstrichen sein sollten?

Vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen und alle weiteren sachdienlichen Hinweise!


Antwort geschrieben am 23.01.2011 11:52:26
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für die Anfrage(n) via frag-einen-anwalt . Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür angedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte ich die Fragen weiter wie folgt:


1.

Muss ich den Schaden am mobilen Hydranten ersetzen?

Nach § 9 Abs. 5 StVO muss sich der Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Beim Rückwärtsfahren gelten also erhöhte Sorgfaltspflichten.

Bei einer Kollision während des Zurücksetzens spricht der Anschein für ein Alleinverschulden des Rückwärtsfahrenden (KG VM 88, 32).


2.

Muss ich meinen Schaden selbst bezahlen?

Wenn Sie keine Vollkaso Versicherung haben werde Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst bezahlen müssen. Eine Vollkasko Versicherung ist eine freiwillige Kfz-Versicherung, die zusätzlich zur gesetzlich vorgeschrieben Haftpflicht Versicherung für alle Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden kann. Die Vollkasko Versicherung erweitert den Schutz einer Teilkasko Versicherung regelmäßig um den Bereich Kollisionsschäden durch Eigenverschulden, Schäden durch Vandalismus sowie Unfallschäden, bei denen kein Verursacher ermittelt werden kann.


3.

Gibt es Fristen, die ich einzuhalten habe, um meine Ansprüche geltend zumachen und wie sind diese?

Gemäß § 119 VVG muss der Unfallgeschädigte Eigentümer des mobilen Hydranten das Schadensereignis Ihrer Haftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von dem Schadensereignis Kenntnis erlangt hat, in Textform anzeigen.


4.

a)

Gibt es, sollte ich keine Ansprüche haben, aber als Verursacher in der Zahlungspflicht sein, Fristen, innerhalb denen ich mich melden muss?


Als Unfallbeteiligter waren Sie verpflichtet zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und des Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und der Art Ihrer Beteiligung durch Ihre Anwesenheit und durch die Angabe, dass Sie an dem Unfall beteiligt ist, ermöglichen; vgl.: § 142 StGB.

Sie haben der Putzkolonne, die den Hydranten aufgestellt hat, Namen und Handynummer gegeben und durften sich dann wohl zu Recht vom Unfallort entfernen.

b)

Und wenn ja, wie sind diese und was passiert, wenn diese verstreichen oder bereits verstrichen sein sollten?

Warum sich der Geschädigte bei Ihnen noch immer nicht gemeldet hat ist nicht nachvollziehbar.

Mit der sofortigen Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer haben Sie wohl alles Erforderliche getan. Sie sollten allerdings nun spätestens beim Bauträger nachfragen, weshalb sich Niemand wegen des beschädigten Hydranten gemeldet hat.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt


Kanzlei Kohberger
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