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Frage geschrieben am 20.12.2011 22:02:13

Rahmenvertrag IT, Klausel zum Schadenersatz, dritte Partei im Spiel

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 795
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo Anwalt,

gleich vorneweg: Ich bin GF einer 1-Mann-GmbH für IT-Beratungsdienstleistungen, gelegentlich verstärkt durch freie Mitarbeiter.

Einer unserer Kunden, eine IT-Tochter-GmbH mehrer Ländergesellschaften (BRD), hat uns einen neuen Rahmenvertrag (RV) mit zahlreichen Änderungen vorgelegt, die ich bereits teilweise reklamiert habe. Um vermutlich möglichst alle Dienstleistungs-Lieferanten, große Rechenzentren, wie auch kleine Beratungshäuser zu erfassen, ist der RV auf diese Weise von NIcht-Juristen zusammengestellt worden.

Auf meine Reklamationen ist man teilweise eingegangen, nicht aber bei folgendem Absatz:

§1 Gegenstand des Vertrags, Absatz 4:
Ansprüche der Auftraggeberin aus Vertragsverletzungen gemäß den Regelungen dieses Rahmenvertrags können unabhängig von etwaigen einschränkenden Vereinbarungen im Verhältnis der Auftraggeberin zu den ... (Muttergesellschaften) ... geltend gemacht werden.

Ich kann die Tragweite und die Risiken dieses Absatzes schlecht erfassen und brauche dringend Rat:

a) Welche denkbaren und wahrscheinlichen Risiken sind mit diesem Absatz für uns als Lieferant verbunden?

b) Könnte ich evtl. dieser Vereinbarung zustimmen, im Schadenfall aber widersprechen, da sich die Vereinbarungen zwischen Mutter- und Tochtegesellschaft meiner Kontrollmöglichkeit entzieht und ich das Risiko somit gar nicht einschätzen kann?

Ich möchte ergänzen, dass ich dem Auftraggeber keine böse Absicht unterstelle. Vermutlich wurden nun Floskeln mit Cut/Paste zusammengeklickt.

Über eine zeitnahe Information, möglichst unter Nennung relevanter Gesetze oder Verordnungen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Ohne Kenntnis des vollständigen Vertragstextes und auch des bisherigen Rahmenvertrages ist es schwierig sich hier abschließend zu äußern.

a. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Auftraggeberin um die IT-Tochter GmbH handelt.
Nach dem Wortlaut handelt es sich um Ansprüche der Auftraggeberin auf Schadensersatz gegen den Vertragspartner, also Sie als Lieferanten. Wenn es also Schadensersatzansprüche aus dem Vertragsverhältnis gibt, dann soll die Tochter GmbH berechtigt sein, diese geltend zu machen, unabhängig von einer Vereinbarung mit den Muttergesellschaften. Sehr wahrscheinlich gibt es eine interne Regelung, wonach Schadensersatzansprüche den Muttergesellschaften zustehen. Durch die Klausel soll erreicht werden, dass die IT-Tochter GmbH berechtigt ist, etwaige Ansprüche gegen den Vertragspartner im eigenen Namen geltend zu machen.

Besondere Risiken sind für Sie nicht gegeben, weil es für Sie keine Rolle spielt, ob Ansprüche von der Mutter- oder Tochtergesellschaft erhoben werden. Da Ihr Vertragspartner ja die Tochter-GmbH ist, bleibt alles innerhalb des Vertragsverhältnisses. Die Klausel kommt nur zum Tragen, wenn es wirklich Schadensersatzansprüche gibt.

b. Das können Sie nicht, zumal dies nicht Ihrer Entscheidung unterliegt. Wenn es die Klausel nicht gäbe, müssten die Muttergesellschaften die Ansprüche selbst erheben. Wenn Sie die neuen AGB´s akzeptieren, gelten diese und können nicht einseitig widerrufen werden.

Ein Risiko für Sie sehe ich nicht.

Bei Bedarf stehe ich für Nachfragen zur Verfügung.



Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@googlemail.com

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.12.2011 08:33:42

[Ok, erst einloggen, dann Nachfrage einstellen!]

Sehr geehrter Herr Wöhler,

ich bedanke mich für Ihre Antwort, hätte aber noch eine abschließende Frage:

Wenn der Tochter GmbH gar kein Schaden entstanden ist, der Muttergesellschaft jedoch, muß die Muttegesellschaft dann die Schadenersatzansprüche abtreten, damit die Tochter GmbH ggf. Ansprüche an uns als Lieferanten stellen kann?

Oder wie muß man sich das denkbare Anspruchs-Szenario vorstellen?

Im Voraus vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.12.2011 18:44:24

Sehr geehrter Fragesteller,

ich komme gerne auf Ihre Nachfrage zurück.

Ja, es wäre so wie geschildert. Allerdings halte ich den Fall für unwahrscheinlich. Vertragspartner ist die Tochter-GmbH. Schadendersatzansprüche aus dem It-Vertrag kann auch nur der Vertragspartner haben. Die Muttergesellschaft könnte allenfalls deliktische Ansprüche haben, was ich aber für unwahrscheinlich erachte. Es geht hier bei er Klausel nur darum, dass die Tochter-GmbH trotz einer internen anderslautenden Regelung berechtigt bleibt, eigene Ansürüche gegen Sie geltend zu machen. Andernfalls wäre die Muttergesellschaft gezwungen Ansprüche der Tochter GmbH gegen Sie als Lieferanten geltend zu machen, obwohl man ja nicht in einem direkten Vertragsverhältnis steht. Durch die Klausel bleibt alles so, wie es ohnehin gesetzlich wäre.

Ich wünsche ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt



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Rahmenvertrag IT, Klausel zum Schadenersatz, dritte Partei im Spiel | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-12-21
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