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Frage geschrieben am 09.02.2011 10:27:54

Rahmenbdingungen Webshop in Nachbarländern

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 939
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geeherter Damen und Herren,

wir betreiben eine deutschsprachigen Webshop.

Nun wollen wir den Shop in die Landessprachen Niederländisch, Italienisch, Dänisch sowie Französisch übersetzen und auch in den Ländern entsprechend bewerben.

Müssen wir - Sitz in Deutschland - entsprechende Belehrungen in Landessprache (Datenschutz, Wiederruf etc.) aufführen - oder reicht es wenn wir auf unsere deutschen Ausführungen auf unserer Webseite verweisen ?
Gibt es in den Ländern von den Deutschen Regelungen abweichende Notwendigkeiten diesbezüglich ?- wissen Sie falls ja, wo man diese "Erfragen" kann ?
Müssen wir auch bei Rücksendungen aus dem Ausland bei einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten übernehmen - oder kann man das ausschließen ?

Haben Sie sonst noch Bedenken / Hinweise `?

Danke für Ihre Antwort


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Wenn Sie einen Webshop in Deutschland betreiben, muß dieser zunächst natürlich mit deutschen Gesetzen im Einklang stehen.

Bei Verkaufsgeschäften ins Ausland ist zu beachten, daß bei Verbraucherverträgen grundsätzlich das Recht des Landes gilt in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Daher gilt das Recht des jeweiligen Landes zumindest bei EU-Ländern in der Regel automatisch, wenn Sie an einen Verbraucher liefern.

In Deutschland ist vorgeschrieben, daß eine Widerrufsbelehrung in deutscher Sprache abgefaßt werden muß, um wirksam zu sein.

Es ist davon auszugehen, daß andere Länder vergleichbare Regelungen haben, allerdings bleibt es den jeweiligen Ländern unbenommen noch weitergehende Anforderungen zum Verbraucherschutz aufzustellen.

Nach alledem ist davon auszugehen, daß es für die jeweiligen Länder unterschiedliche Vorschriften gibt, auch wenn in der EU im Verbraucherschutz eine gewisse Einheitlichkeit beabsichtigt ist.

Diese Folgen können Sie nur abwenden, in dem Sie in Länder nicht liefern, die besonders ungünstigen Regelungen haben, die Sie nicht akzeptieren wollen.
Nach dem oben Ausgeführten müssen Sie praktisch bei jedem Land, in das Sie liefern wollen eine anwaltliche Auskunft einholen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Inwieweit sich das lohnt, hängt selbstverständlich auch von den Waren ab, die Sie vertreiben wollen.
Um einen gewissen Überblick zu bekommen empfiehlt sich eine Anfrage bei der Handelskammer, inwieweit es hier eine Übersicht über Verbraucherschutzvorschriften in den jeweiligen Ländern gibt.

Bei der Regelung bzgl. der Kosten der Rücksendung von bis zu Euro 40,- handelt es sich um deutsches Recht. Insofern wäre nach den o.g. Grundsätzen gleichfalls das jeweilige Landesrecht relevant.

Da es im Bereich Webshops eine Vielzahl von Abmahnungen gibt ist eine rechtliche Überprüfung des Shops anzuraten.

Die jeweiligen Gesetze anderer Länder kann im Verbraucherbereich in der Regel nur ein Anwalt des jeweiligen Landes überprüfen, da in diesem Bereich nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit besteht, abweichende Regelungen zu vereinbaren.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die Direktanfrage kontaktieren.


Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




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Rahmenbdingungen Webshop in Nachbarländern | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-06-04
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