Räum- und Streuplicht des Vermieters
| 23.12.2010 23:54
| Preis:
***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Hallo,
in unserem Mietvertrag (besteht schon einige Jahre) bzw. in der Hausordnung gibt es keinerlei Regelung bez. des Winterdienstes.
Muss dann grundsätzlich der Vermieter (wohnt nicht im haus) Schnee räumen?
Wir haben aus Unwissenheit bisher immer Schnee geräumt aber jetzt erfahren, dass wir das eigentlich nicht müssten. Wenn wir nun nicht mehr Schnee räumen, kann dann der Vermieter die Räum-Kosten uns auferlegen - wie gesagt: es ist diesbezüglich nichts im Mietvertarg geregelt.
Gruß
jurex
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 72 weitere Antworten zum Thema:
Vermieters
24.12.2010 | 01:18
Antwort
von
Rechtsanwalt Robert Weber
525 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Der Vermieter kann Ihnen durch entsprechende Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung die Räum- und Streupflicht übertragen. Wenn die Regelung fehlt, trifft ihn die Räum- und Streupflicht. Sie als Mieter sind dann von dieser Pflicht befreit, d.h. ohne entsprechende Regelung müssen Sie weder räumen noch streuen.
Wenn der Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthält, kann der Vermieter ihnen nicht die Kosten für das Streuen und Räumen auferlegen. Da der Vertrag laut Ihren Angaben keine entsprechende Regelung trifft, müssen Sie nicht befürchten, dass der Vermieter Ihnen die Kosten auferlegt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller
24.12.2010 | 02:31
Hallo,
kann es, wie schon erwähnt, ein Problem sein, dass wir schon mehrere jahre den Winterdienst übernommen haben, ohne dies wirklich gemusst zu haben? Wir wussten bisher nicht, dass der Vermieter für den Winterdienst zuständig ist.
Gruß
Jurex
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
27.12.2010 | 16:01
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt