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Frage geschrieben am 17.10.2009 21:50:53

Radarkontrollen / Rechtslage

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1590
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Abend,

vor ein oder zwei Jahren sah ich im Fernsehen einige seriöse Dokumentationen, wonachhin es in Deutschland für spezielle Fachanwälte möglich sein soll bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot zu verhindern. Das geschieht nicht (!) durch die Standard-Ausreden wie zB wenn der Radar in einer Kurve stand oder die Wetterverhältnisse ungenau waren sondern laut Aussage der Berichte durch grundsätzliche Ungenauigkeiten bei den Geräten. Soweit ich mich erinnere gibt es scheinbar glaubwürdige Beweise mit denen man grundsätzlich nahezu alle Radarmessungen für ungenau und damit ungültig erklären kann.

Das ganze klang für mich zu schön um wahr zu sein, es waren jedoch wirklich seriöse Dokus im öffentlichen Rundfunk, nur leider erinnere ich mich halt kaum noch daran.
Nun die Frage: Ist Ihnen so etwas bekannt, kennen sie diese Doku und können mir hier nähere Informationen geben? Wären diese Argumente weltweit, also auch hier in der Schweiz, gültig?

Vielen Dank,


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.10.2009 22:59:51
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrter Fragesteller,

die von Ihnen geschilderte Dokumentation kenne ich persönlich nicht.

Es ist aber richtig, dass jedes Messgerät sowohl fehlerhaft arbeiten als auch durch Bedienungsfehler falsche Messergebnisse liefern kann. U.a. können Messergebnisse nicht verwertbar sein, bzw. durch ein Sachverständigengutachten angegriffen werden, wenn die Eichung nicht ordnungsgemäß erfolgte oder durch nachträgliche Veränderungen ungültig wurde.

Allgemein gültige Argumente für falsche oder nichtverwertbare Messergebnisse gibt es jedoch nicht, da Messungen mit Messgeräten nicht grundsätzlich und immer zu falschen Ergebnissen führen und es in Deutschland von Gerichten anerkannte standardisierte Messverfahren gibt, deren Richtigkeit zunächst angenommen wird.

Um eine Messung anzugreifen ist es daher notwendig jeden Einzelfall zu prüfen um zunächst festzustellen, welches Messgerät verwendet worden ist um die Messung auf die Schwachstellen des jeweiligen Messgerätes zu analysieren.

Selbst wenn es solche in der Dokumentation genannte "Beweise" geben würde, müsste in jedem Einzelfall das jeweilige Gericht überzeugt werden, dass die konkrete Messung falsch ist.

Diese Grundsätze gelten auch in der Schweiz.

Ich kann daher nur dazu raten bei jeder Geschwindigkeitsmessung einen Rechtsanwalt zur Überprüfung der Messung zu beauftragen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und Sie anhand der Informationen entsprechend beraten und vertreten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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