Guten Tag,
vor rund 3 Monaten entschied ich mich mit meiner Frau unsere Hündin decken zu lassen. In einer Anzeige stand, dass Jemand seinen Rüden kostenlos bereitstellt. Im Gegenzug will er später einen Welpen haben.
Wir trafen uns daraufhin mit dem Rüdenbesitzer und wir unterhielten uns kaum, auch nicht über die Bedingungen des Tausches. Einen Handschlag gab es auch nicht.
Die Welpen haben uns in den letzten 5 Wochen mehr abverlangt als erwartet. Die Hündin gab aufgrund von Antibiotica keine Milch mehr und wir hatten einen erheblichen Mehraufwand die Welpen groß zu bekommen. Die Arbeitszeit (Tag und Nacht) ist mir mehr wert als ein Welpe kosten würde. Die Arztkosten würde er mir bis 200€ erstatten, was weit unter dem geschätzten Wert meiner Arbeit liegt. Wir entschieden also die Welpen zu behalten. Im Gegenzug würde ich dem Rüdenbesitzer einen üblichen Preis für die Deckung bezahlen und auf die Arztkosten verzichten.
Die Antwort kam sehr promt. Der Rüdenbesitzer verlangt ein Welpe wie in der Anzeige beschrieben. Er drohte mir sogar mit einem Gerichtsstreit.
Ist durch den Text der Anzeige ein mündlicher Vertrag entstanden?
Antwort geschrieben am 18.12.2010 04:17:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Es ist ein mündlicher Vertrag entstanden, d.h.Sie haben sich verbindlich verpflichtet, einen Welpen an den Rüdenbesitzer herauszugeben. Dass kaum eine Unterhaltung und kein Handschlag stattfand, ist unwichtig, da ein mündlicher Vertrag auch stillschweigend geschlossen werden kann. Die Bezeichnung "mündlicher Vertrag" ist insoweit etwas ungenau. Wichtig ist lediglich, dass die jeweiligen Handlungen erkennen lassen, dass ein Vertrag geschlossen wurde und welche Vertragsbedingungen vereinbart wurden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt

