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Rückzahlung von Kegelbeiträgen bei einem Austritt


30.01.2008 17:06 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht André Sämann


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin aus unserem Kegelverein ausgetreten. Die Gründe waren div. Ärgernisse mit den anderen Keglern.

Die "Vereins"-Satzung (die mir bekannt gemacht wurde bei meinem Eintritt) sag aus, das im Falle eines Austrittes die angesparte *Einlage (für einen Kegelausflug gedacht) nicht ausgezahlt wird. Derzeit befinden sich die Einlagen auf ein Sparkonto.
Muß ich diesen Passus hinnehmen?

M.f.G.

*Gelder aus Gossen und verlohrenen Spielen.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema:
Rückzahlung
30.01.2008 | 17:30

Antwort

von

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht André Sämann
36 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass Ihr Kegel"verein" kein eingetragener Verein ist. Es düfte sich daher um eine sog. "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR)handeln, die auch ohne ausdrücklichen Vertrag oder eine Satzung entsteht. Die Rechte und Pflichten der GbR sind in §§ 705 ff. BGB geregelt. Die §§ 721 ff. BGB regeln das Verfahren bei Auseinandersetzung Prinzipiell würde gemäß § 733, 738 BGB eine Berichtigung der Gemeinschaftsschulden und eine Erstattung der Einlagen erfolgen. Eine abweichende Regelung ist jedoch zulässig bei Gesellschaften mit ideeller Zielsetzung und dazu würde ich einen Kegelverein zählen. Eine solche abweichende Regelung ist in der "Satzung" enthalten und dürfte in diesem Punkt nicht zu beanstanden sein. Ein Anspruch auf Erstattung Ihrer Einlage dürfte daher ausgeschlossen sein.

Man könnte allenfalls darüber nachdenken, ob ein Erstattungsanspruch nach Durchführung des Kegelausflugs besteht, wenn noch Geld in der Kasse übrig sein sollte. Insoweit könnten Sie gegebenenfalls entsprechende Auskunftsansprüche geltend machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

André Sämann
Rechtsanwalt
_______________________________________
Herzogswall 34
45657 Recklinghausen

Telefon 02361 370 340 0
Telefax 02361 370 340 1

Mail info@ra-saemann.com
Web www.ra-saemann.com
_______________________________________


Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.




Mit freundlichen Grüßen

André Sämann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Greine, Reddemann und Partner
Partnerschaftsgesellschaft
Telefon: +49 (0) 2361 370 340 0
Telefax: +49 (0) 2361 370 340 1
E-Mail: kanzlei@AnwNotar.de

Postanschrift:
Herzogswall 34
45657 Reckl

ANTWORT VON
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht André Sämann
Recklinghausen

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