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Frage geschrieben am 07.02.2011 22:22:13

Rückzahlung , Geld wurde falsch überwiesen

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1886
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 68 weitere Antworten zum Thema Geld.
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir Ende Januar 2011 ein Monatsgehalt auf mein Konto überwiesen, obwohl ich schon lange nicht mehr für die Firma tätig bin. Zur selben Zeit rechnete ich mit einem Zahlungseingang auf meinem Konto in fast gleicher Höhe.Ich hole mir generell keine Kontoauszüge, sodass ich im Nichtwissen dieses Geld gleich weiter überwiesen habe. Erst als das Schreiben von meinem alten Arbeitgeber kam, ist mir dieser Fehler aufgefallen . Der Betrag wird sofort wieder verlangt, was ich natürlich verstehen kann. Allerdings habe ich das Geld nicht zur Verfügung. Ich habe sofort nach Erhalt des Schreibens eine 6 Monatige Ratenzahlung angeboten (ab sofort), bzw. eine komplette Zahlung sobald möglich. Daraufhin erhielt ich erneut ein Schreiben in dem mir mit rechtlichen Schritten gedroht wird, sollte ich nicht binnen einer Woche den Gesamtbetrag zahlen. Ich bin ja Zahlungswillig, nur ist es absolut nicht möglich alles auf einmal zurück zu zahlen, ausser ich erhalte den tatsächlichen Zahlungseingang auf meinem Konto in fast gleicher Höhe. Sollte mein Ex- Arbeitgeber einen Anwalt einschalten, muss ich diesen dann zahlen? Wie ist hier die allgemeine Rechtslage ? Vielen Dank


Antwort geschrieben am 07.02.2011 22:59:44
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für die Anfrage, die ich wie folgt beantworte:


1)

Es liegt zwar dem Grunde nach ein Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB gegen Sie vor. Da Sie das Geld jedoch ausgegeben haben, ohne von der Fehlbuchung zu wissen, bestehen reelle Chancen, dass Sie sich mit Erfolg auf den sogenannten Einwand der Entreicherung berufen könnten (§ 818 Abs. 3 BGB):

"Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist."

Das Gesagte gilt nur, wenn Sie das ohne Rechtsgrund erlangte Geld nicht für Luxusaufwendungen ausgegeben haben. Wenn Sie zivilrechtlich nicht zur Rückzahlung verpflichtet sind, so werden Sie auch nicht die Rechtsverfolgungskosten Ihres Arbeitgebers, wie z.B. die Rechtsanwaltsgebühren, bezahlen müssen.


2)

Unabhängig von der vorgenommenen zivilrechtlichen ersten Einschätzung der in diesem Forum aufgeworfenen Rechtsfragen könnte(n) Arbeitgeber bzw. Bank Strafanzeige/Strafantrag anbringen und die Strafverfolgungsbehörde dies zum Anlass nehmen, wegen dem Anfangsverdacht einer Unterschlagung (§ 246 StGB) ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.


Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Da Ihr Arbeitgeber keine Ratenzahlung gewährt hat sollten Sie sich nun wohl unter Vorlage der Kontoauszüge einfach auf die Einrede der Entreicherung berufen. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt


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