ich habe am 22.02 mein "EinMannUnternehmen" für eine Internetseite angemeldet (www.restposten.de) und auch am gleichen Tag die Rechnung erhalten. Die Mitgliedschaft erstreckt sich über 12 Monate und es soll 71.28 Euro fürs ganze Jahr kosten. Zugangsdaten erhalte ich erst nach Begleichung der Rechnung.
Nach näherer Überlegung habe ich mich aber dann doch entschlossen diesen Vertrag wieder zu stornieren da ich bessere Angebote gefunden habe. Am 04.03.2007 habe ich per Email den Auftrag storniert und heute hab ich als Antwort dies erhalten:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass bei der Registrierung auf unserer Internethandelsplattform www.restposten.de ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich hier um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Abonnement für Gewerbetreibende handelt, welche Sie mit dem Ausfüllen und Absenden dieses Formulars verbindlich bestellen.
Somit haben Sie einen sofort rechtsgültigen und verbindlichen Vertrag unter Gewerbetreibenden abgeschlossen.
Unter gewerblichen Handelspartnern gibt es ausdrücklich kein
Rücktrittsrecht.
Dies gilt auch für Geschäfte, welche über das Medium Internet
geschlossen werden.
Eine Stornierung ist aus den von Ihnen angeführten Gründen und in der von Ihnen vorgetragenen Art und Weise rechtlich nicht möglich.
Bitte begleichen Sie die Rechnung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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Nun meine Frage; ist es tatsächlich so dass ich kein Rücktrittsrecht habe? Obwohl ich das Angebot noch garnicht nutzen konnte?
Ein Hinweis in den von der Firma zugesandten Unterlagen oder auch auf der Internetseite über Rücktrittsrecht, gibt es nicht!?
Bleit mir doch nun nur noch übrig die Rechnung zu zahlen?
Schon jetzt vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 5.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 5.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 05.03.2007 13:28:11
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es so, dass ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht bei Geschäften im Internet nur dem Verbraucher zusteht. Da Sie anscheinend als Unternehmer gehandelt haben, scheidet diese Möglichkeit für Sie aus, aus dem Vertrag heraus zukommen.
Zwar muss der Unternehmer, wenn er Geschäfte im Internet abschließt, gewisse Informationspflichten erfüllen. Ob diesen hier Genüge getan wurde, kann ich nicht beurteilen. Eine Verletzung der Pflichten für aber auch nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages, sondern ggf. zu Schadensersatzansprüchen.
Das heißt für Sie: Sie müssen die Rechnung zahlen, können dafür aber auch das Angebot nutzen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -
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