Rücktrittsrecht für Geschäftskunden beim Onlinekauf verweigert - ist das rechtens?
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
| in unter 2 Stunden
Hallo, ich habe bei notebooksbilliger.de (im Folgenden „NB"), einem Internetversandhandel für Computerhardware, einen Multifunktionsdrucker bestellt. Die Bestellung ging per Fax über meine berufliche Adresse an der Universität (mit unserem Briefkopf) und die in unserem Institut vorhandene Kundennummer (die andere Mitarbeiter schon öfter für private Bestellungen benutzt haben). Daraus ergab sich offensichtlich ein Vertragsabschluss als Geschäftskunde, zumindest wurde die Bestellung von NB so aufgenommen. Dies war mir leider nicht bewußt. Der Samsung Drucker kam mit erheblichen Sachmängeln an (farbliche Flecken im Druckbild und unscharfe Konturen bei Mischfarben). Ich habe dies bemängelt und das Gerät zurückgeschickt und zwar innerhalb von 10 Tagen nach dem ursprünglichen Bestelleingang war es wieder bei NB. Da mir telefonisch erklärt wurde , daß es bis zu 6 Wochen dauern kann bis ich das Gerät wieder bekomme, habe ich den Auftrag storniert (das geschah per Fax 16 Tage nach Bestelleingang bei NB). Die Stornierung wurde mir aber nicht zugebilligt, da ich als Geschäftskunde - laut NB - kein Wiederrufsrecht habe und zur Abnahme der Ware verpflichtet bin.
NB beruft sich dabei auf das BGB und schreibt in einer eMail „Ihre Bestellung wurde von Ihnen per Fax mit offiziellem Briefkopf bestellt. Auch die Lieferung erfolgte an Ihre Geschäftsadresse. Es ist nun rechtlich nicht mehr relevant, ob Sie die Ware als Privatperson verwenden oder eine geschäftliche Nutzung vorliegt. Aus diesem Grunde müssen wir Ihren Widerrufswunsch ablehnen.
Gemäß § 312d BGB steht ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen lediglich einem Verbraucher zu. Ein Verbraucher kann gemäß § 13 BGB lediglich eine natürliche Person sein, welche eine Ware rein für einen privaten Zweck bestellt. (Diesbezüglich weisen wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter § 10 - Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen darauf hin.)Bitte bedenken Sie, dass das Fernabsatzgesetz zum Schutz der Verbraucher geschaffen wurde und somit ausschliesslich auf Verbraucher anzuwenden ist. Diesbezüglich handeln wir durchaus branchenüblich.
Da wir den Drucker bereits zur Reparatur eingesendet haben, können wir Ihnen hier auch keine Kulanzrücknahme anbieten."
Nun habe ich das angeblich bei Samsung reparierte Gerät zurückerhalten und stelle erneut erhebliche Sachmängel fest. Die ursprünglichen Mängel wurden allenfalls zum Teil behoben. Weiterhin druckt das Gerät im Farbdruck sehr unscharfe Konturen und das Druckbild ist allenfalls mangelhaft und steht in keinem Vergleich zu Ergebnissen mit anderen bei uns im Hause verfügbaren Farbdruckern (beim Ausdruck der gleichen Testdruckseite). Heute habe ich reklamiert und eine erneute Möglichkeit (maschinelle eMail für RMA) von NB erhalten und werde das Gerät zurückschicken.
Bei NB gibt es nur eine AGB Version und da steht nichts über die getrennte Behandlung von Privat und Geschäftskunden. Hier steht folgendermaßen:
„3. EIN WIDERRUFSRECHT NACH § 10 BESTEHT NICHT IN DEN FOLGENDEN FÄLLEN:
a.) BEI DER LIEFERUNG VON WAREN, DIE NACH KUNDENSPEZIFIKATION ANGEFERTIGT WERDEN ODER EINDEUTIG AUF DIE PERSÖNLICHEN BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN SIND ODER DIE AUFGRUND IHRER BESCHAFFENHEIT NICHT FÜR EINE RÜCKSENDUNG GEEIGNET SIND.
b.) BEI DER LIEFERUNG VON SOFTWARE, SOFERN DIE GELIEFERTEN DATENTRÄGER VOM KUNDEN ENTSIEGELT WORDEN SIND.
c.) IN DEN SONSTIGEN FÄLLEN DES § 312 d Abs. 4 BGB.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG".
Meine Frage: stimmt es, daß ich nicht von diesem Kaufvertrag zurücktreten kann und mich auf Nachbesserungen von NB einlassen muß? Und falls ich zurücktreten kann, wie muß ich formulieren, damit mein Rücktritt rechtskräftig wird. Denn nach all dem Ärger würde ich liebend gerne woanders ein Gerät kaufen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
verweigert









