Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 123 weitere Antworten zum Thema Rücktritt.
Hallo,
ich hatte/habe vor eine Wohnung wegen Kapitalanlage zu kaufen.
Ich habe diese Woche erstmal Kaufangebot beim Notar unterschrieben.
Inhaltlich wenn die Finanzierung steht, nur dann der Vertrag wirksam,
sonst muss Verküufer zurücktreten.
Meine Frau ist im Ausland und war nicht anwesend.Sie muss nochmal zustimmen.
Wir leben im gesetzlichen Güterstand und verheiratet.
Jetzt meine Frau möchte nach Diskussion der Vertrag nicht zustimmen,weil Ihr die Wohnung nicht gefällt.
Im Vertrag steht folgendes...
.. ich als vollmachtloser Vertreter- vorbehaltlich nachträglicher Genehmigung in
vollzugsfähiger Form -für seine Ehefrau XXXx .....
Meine Fragen:
1) Da meine Frau die Genehmigung nicht erteilt bzw. Unterschrift verweigert,
dann ist der Vertrag (Kaufangebot) unwirksam ?
2) Muss meine Frau bei Notar entsprechende Ablehnung für Genehmigung unterschreiben.
Gibt es da gesetzliche Fristen, das in bestimmten Zeit die Genehmigung/Verweigerung da sein muss?
Ich habe vor am Montag bei Notar zu erledigen.
Mir ist bewusst, dass Notarkosten für Angeboterstellung auf uns zukommt.
Vielen Dank
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