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Frage geschrieben am 20.05.2008 06:20:00

Rücktritt von Vorvertrag Mietwohnug

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1874
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema Rücktritt.
Sehr geehrtes Anwaltsteam,
ich habe eine Wohnung zur Vermietung ausgeschrieben und auch schon einige potentielle Mieter haben die Wohnung besichtigt und bisher immer nur um Bedenkzeit gebeten. Es wurde aber regelmäßig nicht geantwortet oder um den Mietpreis gepokert. Kurz um es hat sich nichts getan!
Nun hatte ich gerstern einen potentiellen Mieter zur Besichtigung und dieser nagelte mich fest, Er wolle die Wohnung mieten und einen Vorvertrag machen. Das haben wir auch gemacht!
Nun habe ich eine Nacht daüber geschlafen und möchte weitere Auskünfte über den Mieter haben, Selbstauskunft über Berufsstand etc. kann ich wenn sich die Selbstauskunft denn den Vorvertrag annulieren?

Ich freue mich über eine beratende Auskunft Ihrerseits.

Martin


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 20.5.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 20.05.2008 07:53:20
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Leider ist der Vorvertrag bindend. Sie können den Abschluß des Mietvertrages nur dann von weiteren Auskünften abhängig machen, wenn der Vorvertrag dies eindeutig festschreibt.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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