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Guten Tag,
ich habe ein Artikel für 90,00 Euro verkauft auf ebay.Die Zahlung ging nach langer Zeit auf meinem Konto ein. Ich habe das Paket abgeschickt. Nach ca.3 Wochen meldet sich der Käufer es sei noch nichts angekommen. Ich dachte nach 2 Wochen alles sei bestens und habe den Paketschein weggeworfen.
Nun hat der Käufer den Anwalt ein geschaltet. Er fordert mich auf den Kaufvertrag zu erfühllen bis zum 15.02.2011. Da ich ja den Artikel nicht mehr habe und nicht weiß ob ich den je wieder bekomme, habe ich angeboten den Kaufpreis zurück zuerstatten.
Meine Frage: Bin ich dann aus dem Kaufvertrag raus? Oder wie komme ich aus dieser Sache Außergerichtlich raus?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 09.02.2011 15:29:10 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 127
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da Sie als privater Verkäufer gehandelt haben, geht gem. § 447 BGB die Gefahr des Verlustes der Kaufsache auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Die Einlieferung kann regelmäßig über den Einlieferungsbeleg nachgewiesen werden. Liegt dieser nicht mehr vor, kann die Einlieferung auch über andere Beweismittel, z.B. durch Zeugen nachgewiesen werden.
Gelingt dieser Nachweis nicht, kann der Käufer die erneute Lieferung von Ihnen verlangen. Auf einen Rücktritt und Rückzahlung des Kaufpreises muss sich der Käufer nicht einlassen, da von Ihnen verpackte Neuware angeboten wurde, die anderweitig von Ihnen als Ersatz beschafft werden kann. Nur wenn der Artikel nicht mehr zu beschaffen ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
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