Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 123 weitere Antworten zum Thema Rücktritt.
Sehr geehrte Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,
wir haben, zugegebenermaßen etwas voreilig, ein Hausbauvertrag unterschrieben. Laut dem Verkäufer wurde uns die schnelle Unterschrift mit einem kostenlose Rücktrittsrecht schmackhaft gemacht. Ich zitiere:
"Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, eine für Ihne angemessene Finanzierung zu erhalten, so kann er von diesem Vertrag kostenfrei zurücktreten. Der kostenfreie Rücktritt bedarf der Schriftform."
Nun kam es leider so wie es kommen musste, die Bank willigte nicht zu der gewünschten Finanzierungssumme ein, bat uns zwar eine niedrigere Summe an, aber bei dieser Summe ist uns die monatliche Rate (Zins und Tilgung) immer noch zu hoch.
Wir möchten nun von diesem Rücktrittsrecht gebrauch machen und haben schon einen Brief aufgesetzt (aber noch nicht versendet).
Wir möchten uns hier vorab informieren, ob es zu Schwierigkeiten kommen kann, z.B. Bauträger akzeptiert den Rücktritt nicht.
Das Grundstück, das in unserem Besitz ist, möchten wir dennoch behalten und jetzt eben 1-2 weitere Jahre ordentlich sparen und dann nochmal ein Start wagen.
Kann der Bauträger uns vorschreiben, dass wir mit keinem anderen Bauträger auf diesem Grundstück bauen dürfen?
Wir hoffen, auf eine positive Nachricht und bedanken uns schonmal im Voraus für Ihre Zeit.
Viele Grüße
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 16.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 16.03.2010 12:34:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferschutzrecht
Bewertungen: 171
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um von einem Vertrag zurückzutreten, braucht es einen Rücktritssgrund und eine Rücktrittserklärung.
Den Rücktrittsgrund haben Sie vertraglich vereinbart.
Ein Rücktrittsgrund soll Ihrer Vereinbarung gemäß dann vorliegen, wenn keine für Sie angemessene Finanzierung erlangt werden konnte.
Dies ist Ihren angaben zu Folge der Fall gewesen, weshalb es grundsätzlich keine rechtlichen Probleme hinsichtlich des Rücktrittsgrundes geben sollte.
Einzig allein was unter "angemessene Finanzierung" zu verstehen ist, könnte eventuell zu Schwierigkeiten führen, wobei Sie grundsätzlich davon ausgehen können, dass missverständliche Formulierungen im Zweifel zu Lasten des Verwenders, mithin des Verkäufers gehen.
Insoweit können Sie also ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten, indem Sie dies schriftlich (am besten Einschreiben mit Rückschein) beim Verkäufer anzeigen und ihm mitteilen, dass eine Finanzierung zu den für Sie angemessenen Bedingungen nicht möglich war.
Einen Anspruch darauf, dass Sie im Falle einer späteren angemessenen Finanzierung wieder auf den Verkäufer zurückkommen hat er hierdurch nicht, soweit Sie dies nicht vertraglich vereinbart haben.
Abschließend hoffe ich Ihnen somit weitergeholfen zu haben, stehe Ihnen aber jederzeit und gern für Rückfragen zur Verfügung.
Sollte es wider erwarten doch Probleme geben, können Sie sich selbstverständlich nochmals an mich wenden.
Ich wünsche Ihnen für den zukünftigen Hausbau viel Erfolg und verbleibe mit herzlichen Grüßen aus München,
Alexander Stephens
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