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Frage geschrieben am 21.12.2010 19:25:24

Rücknahme eines Antrags auf Arbeitszeitverkürzung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1213
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich bin seit 2001 in einer Kommune als Verwaltungsangestellte nach dem TVÖD-V in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Im Sommer 2010 habe ich einen Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeit um 10% gestellt (aus persönlichen Gründen).
Anfang Dezember bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag zugeschickt mit (meiner Meinung nach) vielen unnötigen Formulierungen.
Ich will aber keinen neuen Arbeitsvertrag, sondern nur eine Vereinbarung, die sich auf meinen alten Arbeitsvertrag bezieht und ausschließlich und explizit meine neue anteilige Arbeitszeit festhält. (... und NICHTS anderes).

Meine Frage hierzu:
Kann ich diesen (schriftlich gestellten) Antrag zurückziehen, wenn ich mit dem mir angebotenen Text nicht einverstanden bin?
Entstehen aus einer eventuellen Rücknahme des Antrags hieraus für mich juristische Folgen?


Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Der Antrag eines AN auf Teilzeit, der an den AG gerichtet wird, stellt im rechtlichen Sinne ein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages zu geänderten Bedigungen, nämlich der reduzierten Arbeitszeit dar. Dieses Angebot kann der AG entweder ablehnen, oder annehmen. Wenn hier der AG zwar die Reduzierung annimmt, aber einen neuen Vertrag zusendet, der auch in anderen Punkten vom alten Vertrag abweicht, dann liegt nach § 150 II BGB eine Annahme mit Änderungen vor, die rechtlich als Ablehnung gilt, verbunden mit einem neuen Antrag.

Der AG hat also Ihren Antrag abgelehnt und bietet einen neuen Vertrag mit dem entsprechenden Inhalt. Dieses Angebot müssen Sie nicht annhemen. Teilen Sie dem AG schriftlich mit, dass Sie den geänderten Vertrag nicht unterschreiben werden und das damit Ihr Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit hinfällig ist und Sie weiter die volle Arbeitszeit arbeiten werden. Im übrigen halte ich die Dauer von Sommer bis Dezember für sehr lange, so dass Sie auch aus diesem Grund berechtigt wären, Ihren Antrag zurückzunehmen, weil er nicht rechtzeitig angenommen wurde.

Im Ergebnis bleibt es beim bisherigen Vertrag, wenn Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben.



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Rücknahme eines Antrags auf Arbeitszeitverkürzung | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-12-23
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