Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema Wohlverhaltensphase.
Hallo,
ich befinde mich derzeit nach Beendigung meines Privatinsolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensphase. Meine damals bestehende fondgebundene Rentenversicherung wurde durch Zahlung des Rückkaufbetrages aus der Insolvenzmasse ausgelöst und aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Nun ist es so, dass ich aufgrund div. Umstände auf das Geld der Versicherung angewiesen bin. Kann es Probleme geben, wenn ich die Versicherung kündige und mir auszahlen lasse? Zählt diese dann jetzt als Einkommen oder ist sie durch die damalige Herauslösung aus der Insolvenzmasse außen vor?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sunbeam
Antwort geschrieben am 10.02.2011 15:07:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ben Buder
Doberaner Str. 112, 18057 Rostock, Tel: 0381-383 4695, Fax: 0381-383 4696
Baurecht, priv., Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht
Bewertungen: 47
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anhand des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sofern Ihre Ansprüche gegen die Versicherung vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist, gehört diese zu Ihrem insolvenzfreien Vermögen. Sie könne also nach Belieben darüber verfügen.
Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass Sie die Versicherung kündigen und somit einen Zahlungsanspruch erwerben.
Die Freigabeerklärung ist als solche auch unwiderruflich, so dass der Insolvenzverwalter daran gebunden ist.
Es ist aber darauf zu achten, dass eine wirkliche Freigabeerklärung vorliegt und die Ansprüche gegen den Versicherer hiervon unfasst sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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