Rückgabe gekaufter Ware
18.03.2008 17:25 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 27.11.2007 eine Digitale Kamera im Wert von 266,-- Euro im Internet von einem offiziell zugelassenen Händler gekauft. Die Ware wurde ordnungsgemäß von mir bezahlt (per Vorkasse) und ich habe die Ware auch erhalten.
Ich habe die Kamera ca. 2,5 Monate lang ausgiebig getestet (bei allen möglichen Lichtverhältnissen und Situationen) und nun festgestellt, dass die Bildqualität häufig sehr schlecht ist (Ausnahme bei sehr guten Lichtverhältnissen). Da ich Einstellungsfehler soweit ausschließen konnte vermutete ich, dass die Kamera einen Defekt hatte und habe diesen "Fehler" beim Verkäufer schriftlich reklamiert. Ich habe die Kamera am 29.02.2008 an den Verkäufer zu Reparatur gesendet und dieser hat die Kamera an den Hersteller weitergeleitet. Heute habe ich die Kamera vom Verkäufer zurückerhalten mit dem Vermerk, dass die Kamera nach kompletter Prüfung keinen Fehler hätte und dem Standard entspricht. Kosten sind mit bisher nicht entstanden.
Frage:
Da ich mit der Leistung der Kamera sehr unzufrieden bin und offensichtlich kein Defekt vorliegt, möchte ich die Kamera gerne zurückgeben. Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Rücknahme der Kamera durch den Verkäufer? Geben Sie mir bitte eine Empfehlung, ob es sich für mich lohnt den Fall weiter zu verfolgen (ich habe eine Rechtsschutzversicherung mit 102 Euro Eigenbeteiligung)?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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