Der Makler informierte umgehend schriftlich per Fax und bat um die Angabe von Gründen für die Doppelzahlung.
Es erfolgte keine Reaktion.
Als die Versicherungsgesellschaft nach mehr als drei vollen Kalenderjahren die Courtage zurückforderte, verwies der Makler auf die Verjährung des Forderungsanspruches.
Die Versicherungsgesellschaft behauptete, es handele sich um einen Kontokorrent, sprach bzw. schrieb von einem "Kontoverlauf".
Frage 1: Unserer Meinung nach handelt es sich eindeutig um Rückforderungen aus Courtage bzw. Provisionsgeschäften. Somit müsste die Verjährung eingetreten sein. Ist das richtig?
Frage 2: Ist Ihnen ein ähnlicher Fall bekannt, in dem eine Grundsatzentscheidung erging mit Anerkennung der Verjährung? Bitte das AZ bzw. die entsprechenden Identifikationsdaten nennen.
