Rückflug ohne Hinflug - Gültigkeit des Tickets
| 23.02.2009 13:46 |
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Reiserecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk
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Ich habe Ende letzten Jahre unter http://www.emirates.com/de/german/ Hin- und Rückflugtickets für meine Frau und mich nach Bangkok gebucht.
Meine Frau ist jedoch kürzlich bereits anderweitig nach Bangkok gereist, möchte aber trotzdem von Ihrem Rückflugticket von Emirates Gebrauch machen.
Unter der Annahme einen Teilbetrag des Tickets für meine Frau erstattet zu bekommen, habe ich bei der Hotline des Anbieters angerufen.
Dabei wurde mir von der Dame am Telefon mitgeteilt, dass es nicht möglich sei, den Rückflug zu nehmen ohne zuvor den Hinflug angetreten zu haben.
Diese Aussage war mir zwar unverständlich - da mir die Mitarbeiterin aber mehrmals prophezeite, dass meine Frau am Flughafen Bangkok abgewiesen werden würde - habe ich das (Hin- und Rückflug-)Ticket für meine Frau schließlich stornieren lassen.
(Die Gebühren dafür sollen 210 Euro betragen, so dass ich von den 590 Euro 380 Euro zurück erhalten soll; Gleichzeitig wurde mir ein reines Rückflug-Ticket für 640 Euro angeboten, welches ich ablehnte...)
Wie ich durch anschließede Recherchen feststellte, ist diese Handhabung nicht rechtmäßig, selbst wenn es so in den AGB's stehen sollte...
siehe: ******** Urteil LG Köln vom 19.11.08, Az.26 O 125/07 ********
Mit diesem Hinweis habe ich den Anbieter per Mail aufgefordert, meiner Frau ein reines Rückflug-Ersatzticket ohne Mehrkosten auszustellen, oder mir schriftlich zu garantieren, dass Sie bei der Rückreise nicht abgewiesen wird. Darauf habe ich jedoch bisher leider noch keine Antwort erhalten.
Da sich um eine Fluggesellschaft der Vereinigten Arabische Emirate handelt, bin ich mir nun nicht sicher, ob der Anbieter von diesem deutschen Urteil, bzw. Recht tatsächlich betroffen ist.
Allerdings habe ich die Flüge über die deutsche Internetseite des Anbieters gebucht, was wiederum (gefühlsmäßig) dafür sprechen würde.
Außerdem bin ich am überlegen, ob ich bei einem anderen Anbieter ein separates Ticket von Bangkok nach München buchen soll, da es meiner Frau, selbst wenn sie im Recht sein sollte, nicht viel hilft, wenn Sie vom Bodenpersonal nicht ins Flugzeug reingelassen wird.
Meine Frage: Ist der Anbieter von dem Recht betroffen, und wie würden Sie die Chance einschätzen, die Kosten für ein Ersatzticket (per Rechtsprechung) erstattet zu bekommen?
Vielen Dank im Vorraus









