Rückflug nach München statt Hamburg
01.11.2010 10:33 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Reiserecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir buchten bei GTI Travel eine 7-tätige Reise in die Türkei für zwei Personen vom 17.10.10 bis 24.10.10. Dabei gab es folgendes Problem beim Rückflug:
Wir haben uns den geplanten Rückflug am 24.10.10 um 18.00, wie vorgeschrieben, 24 Stunden vorher bestätigen lassen. Wir wurden dann um 14.50 Uhr abgeholt, so dass wir mit genug Puffer um 16.20 beim Flughafen in Antalya waren. Schade nur, dass unser Flug nach Hamburg bereits um 7.00 Uhr morgens ging. Es gab wohl einen Übermittlungsfehler zwischen der FTI und GTI. Mit etwas "Glück" durften wir dann nach München statt nach Hamburg fliegen. Um 22.45 Uhr angekommen, mussten wir noch einige Zeit auf unser Gepäck warten. Als wir um 23.10 nun bei der Information erfuhren, dass der ICE nach Hamburg in 20 Minuten führe (der Nächste um 4.24 Uhr), mussten wir feststellen, dass uns die Zeit fehlte ein Ticket zu lösen und zum Bahnsteig zu gelangen. Deshalb waren wir dazu gezwungen, uns ein Auto zu mieten und die ca. 800 Kilometer nach Hamburg damit zurückzulegen. Am 25.10.10 um 9.00 Uhr waren wir dann in Hamburg und mussten von dort aus mit dem eigenen Pkw nach Neumünster fahren. Da wir über 27 Stunden wach waren und entsprechendem Stress ausgesetzt wurden, konnten wir an diesem Tag natürlich nicht arbeiten gehen. Geplant war die Ankunft in Hamburg am 24.10.10 um 20.50 Uhr.
Wir bezahlten für den Urlaub 1.720 €. All inklusive mit Transfer.
In welcher Höhe kann man nun Schadenersatz vom Veranstalter verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Matthiesen









