Rückerstattung von zuviel gezahlten Beiträgen bei GKV
22.01.2011 17:41 |
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2008 selbstständig tätig und bin seitdem bei einer GKV freiwillig versichert.
Da 2008 die Umsätze sehr gut waren, lag ich über der Beitragsbemessungsgrenze und zahlte den höchsten Beitragssatz.
Im Zuge der Finanzkrise fielen die Umsätze 2009 jedoch um 50%, zahlte jedoch das ganze Jahr 2009 und 2010 noch den Höchstbeitrag.
Als ich nun den Einkommenssteuerbescheid 2009 bei der Krankenkasse einreichte, erfuhr ich, dass es keinerlei Rückzahlungen durch die GKV gibt und dass so auf Grund eines bestehenden Gesetzes verfahren werde.
Ich habe mal nachgerechnet und es ergibt sich, dass ich in 2009 ca. 3000,- zuviel gezahlt habe.
Meine Frage ist nun: Ist es wirklich so, dass ich der GKV 3000,- € "schenken" muss?
Gibt es eine Möglichkeit, wie ich eine Rückzahlung erreichen kann?
Ich kann nicht verstehen, dass unser Gesetzgeber mit so einem Gesetz die Selbstständigen "in die Pfanne haut"...wenn man steigendes Einkommen erzielt, muss nachgezahlt werden, aber andersherum erhält man nichts zurück.
Für die Bearbeitung meiner Frage im Voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen,
Ruz76
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