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Frage geschrieben am 27.02.2009 12:17:39

Rücktritt von Kaufvertrag wegen Verweigerung der Nacherfüllung

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2802
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 207 weitere Antworten zum Thema Kaufvertrag.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor ca. 1 Jahr online einen Kabel-TV-Receiver mit Festplatte und Twin-Tuner (MAXIMUM C-8000) beim HM-Sat Shop für ca. 589 € erworben.

Leider hat das Gerät ein paar technische Macken, wodurch das Gerät nahezu unbrauchbar ist:

A Empfang von QUAM256 Sendern nur mit Artefakten und Tonstörungen.

B Timeshiftbetrieb mit Tonstörungen.

C Direktaufnahme mit Tonstörungen.

D Dekodieren von Aufzeichnungen funktioniert nicht. Aufnahmen werden nicht dekodiert oder verschwinden im Nichts. Wenn sie dennoch verfügbar sind, erscheint eine Fehlermeldung "Sie sind nicht berechtigt zum Anschauen dieses Programms".

E Anfang und Ende von EPG Aufzeichnungen fehlen.

F Gleichzeitige Aufnahme und Anschauen verschlüsselter Sendungen ist nicht möglich trotz Einstellung "Mehrfachdekodierung".

G Einige Sender werden erst nach mehrfachem Umschalten entschlüsselt.

Diese Probleme habe nicht nur ich, sondern recht viele User:
http://www.maximum-support.de/viewtopic.php?t=520
http://www.maximum-support.de/viewtopic.php?t=470
http://forum.digitalfernsehen.de/forum/andere-receiver/168234-maximum-c-8000-high-end-kabelreceiver.html

Der Support von Maximus hat eine baldige Korrektur per Firmware-Update versprochen.
Dies hat sich immer wieder verzögert. Darauf hin habe ich den HM-Sat Shop kontaktiert und diese haben die Probleme bestritten und auf das Update hingewiesen.

Dieses kam dann auch gegen Ende letzten Jahres, hat aber nur Fehler A korrigiert und dafür einen Fehler beim Zapping hinzugefügt.

Seitdem ist der Support von Maximus abgetaucht und HM-Sat Shop reagiert nicht mehr auf meine Anfragen per Einschreiben und E-Mail.

Darauf hin habe ich mich u.a. an die gelisteten Händler-Referenzen (Yatego, Trusted Shops, ...) gewannt.

Heute kann folgende Reaktion von HM-Sat-Shop
"Hallo

Wir möchten zu den Aussagen des Kunden Stellung nehmen.

Der Receiver hat ein software update bekommen das die QUAM 256 Peroblematim behebt. Die anderen aufegührten Probleme sind schlicht nicht vorhanden.

Zb Mehrfachentschlüssln ist im deutschen Pay TV nicht möglich. Zudem ist das Gerät nicht für Pay TV zertifiziert und muss daher mit einem Erweiterungsmodul betrieben werden was für die Entschlüsselung zuständig ist."

Das Leugnen der Probleme und das Weigern der Sachmängel-Behebung geht also weiter.

Eine Frist zur Korrektur hat HM-Sat-Shop unbeantwortet verstreichen lassen.
Ergo würde ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, da "der Verkäufer die Nacherfüllung ausdrücklich verweigert."

Ich hoffe, ich sehe die juristische Lage richtig.

Mit freundlichen Grüßen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 27.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 27.02.2009 12:52:47
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrter Fragesteller,

1.
nach ständiger Rechtsprechung sind an die Annahme einer Erfüllungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen. Es muss deutlich sein, dass sich der Schuldner über das auf die vertragliche Leistung gerichtete Erfüllungsverlangen des Gläubigers klar ist und ohne Rücksicht auf die möglichen Folgen - gewissermaßen als sein letztes Wort - seine Weigerung zum Ausdruck bringt; BGH, Urteil vom 18.09.1985 - VIII ZR 249/84.

Eine ausdrückliche und endgültige Verweigerung liegt nicht bereits dann vor, wenn der Händler die behaupteten Mängel bestreitet; BGH, Urteil vom 12.01.1993 - X ZR 63/91.

D.h. das letzte Schreiben allein, kann nicht als endgültige Erfüllungsverweigerung angesehen werden.

2.
Nachdem der Händler aber auf Ihr letztes Schreiben hin, die gesetzte Frist, von der ich annehme, dass diese angemessen war, hat verstreichen lassen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, sind Sie jedoch verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel von Anfang an dem Kaufgegenstand anhaftete. Nach Ihrer Schilderung sollte dies möglich sein. Ich verweise trotzdem auf das entsprechende Kostenrisiko.


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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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