Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 104 weitere Antworten zum Thema Internet.
Hat der Käufer hier eine Firma aus Lübeck das Recht die gelieferte
Theke die in vom Käufer ausgesuchten Farben produziert wurde
innerhalb 14 Tage zurückgeben , weil Sie nicht mehr benötigt wird. Die Firma XXXX hat exemplarisch Theken mit Preisangabe in unserer Homepage, XXXX Jeder Käufer erhält vor Vertragsabschluss ein schriftliches Angebot per E-mail.
Wenn der Kunde das schriftliche Angebot annimmt erhält er eine Auftragsbestätigung in seinem gewählten Dekor und Farbe
Die Theke wird erst anschließend gemäß Kundenwunsch gefertigt.
Besteht Rückgaberecht gemaß Internet absatz Gesetz ?
Vielen Dank
mit freundlichem Gruß
XXXX
Antwort geschrieben am 08.07.2010 18:56:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach § 312 d Abs. 4 Ziff. 1 besteht das Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben oder deren Verfalldatum überschritten wurde.
Da die Theke nach Kundenspezifikation angefertigt wird, besteht insoweit auch keine Widerrufs-/Rückgaberecht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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