Quellfassungsrecht - Wasserrecht
05.04.2011 08:34
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***,00 € |
Grundstücke
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Ich habe ein Quellfassungsrecht an einem fremden Grundstück. Von dort geht sogar ein artesischer Brunnen zu meinem Denkmalgeschützten Gebäude.
Kann dort eine "Windfirma" ohne meine Zustimmung ein Windrad erstellen, mitten in einer Quellwiese? habe auch nichts persönlich dazu vorgelegt bekommen.
Könnte Landratsamt wie bei Autobahnbau das Quellfassungsrecht das seit Jahrzehnten besteht einfach aufheben ?
05.04.2011 | 09:06
Antwort
von
Rechtsanwalt Michael Böhler
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Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Im Rahmen der Genehmigungserteilung für die Windenergieanlage hat die zuständige Planungsbehörde sämtliche Belange – auch Ihr Quellfassungsrecht - in seine Prüfung mit einzubeziehen, da insofern ein Ermessen besteht. Die Behörde entscheidet also, ob das Windrad gebaut wird oder nicht. Da das Quellfassungsrecht ggf. übersehen werden könnte, sollten Sie die Behörde darauf hinweisen. Allerdings erscheint möglich, dass die Beeinträchtigungen des Windrades, welche auf das Wasserrecht ausgehen, gering sind, wobei es hier auf die Dimensionen wie die vom Windrad beanspruchte Fläche zur Gesamtfläche der Wiese ankommt. Folglich erscheint es auch insbesondere vor dem aktuellen energiepolitischen Kurs möglich, dass das Windrad von Ihnen hinzunehmen ist.
Eine abschließende Beurteilung ist im Rahmen dieser Plattform nicht vornehmbar, weshalb die Detailprüfung durch einen Rechtsanwalt vor Ort, der auf das Verwaltungsrecht spezialisiert ist, anzuraten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
05.04.2011 | 09:14
Landratsamt teilte mir aber mit, daß dies eine privatrechtliche Angelegenheit sei, und von Quellfassung bzgl. dieses Grundstücks war ihnen nichts bekannt!!??
Politische Aspekte/erneuerbare Energien sind sehr subjektiv zu betrachten, denke ich.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
05.04.2011 | 09:41
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Eintragung des Quellfassungsrechts im Grundbuch ist natürlich privatrechtlicher Natur und insofern Sache zwischen Ihnen und dem Grundstückseigentümer, doch ist es im Rahmen der von ihm vorzunehmenden umfassenden Interessenabwägung vom Amt zu berücksichtigen, weshalb hier eine öffentlich-rechtliche Komponente besteht.
Meines Erachtens wird aufgrund der sog. Energiewende und des mit ihr verbundenen beschleunigten „Atomausstiegs" eine vereinfachte Genehmigung für Erneuerbare Energien (Windräder, Solaranlagen, Pumpspeicherwerke und damit verbundene Stromleitungen) zumindest faktisch durchgesetzt werden.
Es erstaunt, dass sich das Amt nicht mit dem Grundbuch beschäftigt haben will, denn dann müsste Ihr Quellfassungsrecht bekannt sein. Ohne Kenntnis der Details Ihres Falles kann eine abschließende Einschätzung nicht erfolgen, weshalb nochmals geraten wird, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Prüfung zu betrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt