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Frage geschrieben am 27.05.2010 11:23:18

Quelle gesucht

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1063
Ich benötige die Datenschutzrichtlinien/Bestimmungen und Zulässigkeiten für die Aufzeichnung von Telefonaten. Wer kann mir bitte eine präzise bzw. die richtige Quelle nennen.


Antwort geschrieben am 27.05.2010 11:43:01
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist grundsätzlich strafbar, soweit dies unbefugt im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch erfolgt. Danach wird das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einem Tonträger mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Eine Befugnis zum Aufzeichnen von Telefongesprächen besteht nur dann, wenn die jeweiligen Gesprächspartner hierin eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

Im Weiteren greifen verschiedene Normen, die das Aufzeichnen unter bestimmten Bedingungen erlauben. Man findet solche Normen in der Strafprozessordnung, im Bundesdatenschutzgesetz, etc.

Es kommt aber auch darauf an, in welchem Bereich die Gespräche aufgezeichnet werden sollen.

Unter folgendem Link finden Sie zahlreiche wichtige Informationen für die verschiedenen Fallgruppen:

http://www.datenschutzwelt.de/?p=154

Gern kann ich Ihnen im Rahmen der Nachfrage noch konkreter Antworten, wenn Sie mir schildern, im welchem Rahmen die Aufzeichnung stattfinden soll.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.05.2010 14:33:21

Leider ist meine Frage nicht beantwortet, auch nicht mit dem Link. Ich hätte gerne die konkrete Quelle im Datenschutzgesetz, bezogen auf den Mitschnitt von Gesprächsinhalten.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.05.2010 14:37:18

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Hier finden Sie das Bundesdatenschutzgesetz:

http://dejure.org/gesetze/BDSG

§§ 4, 28 BDSG.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
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