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Putzfrau beschäftigen


27.12.2010 10:26 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Hallo an das Anwaltsteam,
Seit kurzer Zeit habe ich mir ein Haus in Deutschland gekauft! Da das Haus ziemlich gross ist, habe ich vor eine Putzfrau alle 14 Tage zu beschäftigen! Können Sie mir erklären worauf ich bei der Einstellung, Bezahlung, Meldung usw. der Reinigunskraft beachten muss? Wo bekomme ich einen Vertrag, wo muss ich die Person anmelden, respektiv Krankenversicherung zahlen?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüssen
27.12.2010 | 11:22

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1124 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

sofern es sich um eine geringfügig Beschäftigte handeln wird, sollten Sie die Anmeldung bei der Knappschaft durchführen.

Uber die Startseite der Minijob-Zentrale können Sie die komplette Anmeldung bequem online durchführen.

Dabei sollten Sie dann Schritt-für-Schritt den Anweisungen folgen. Dann haben Sie die perfekte Anmeldung innerhalb kürzester Zeit.

Die Adresse lautet:

http://www.minijob-zentrale.de/sid_C459C25963C1C356FA9FC4DEE963F9CB/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht