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Frage geschrieben am 27.12.2010 10:26:54

Putzfrau beschäftigen

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1073
Hallo an das Anwaltsteam,
Seit kurzer Zeit habe ich mir ein Haus in Deutschland gekauft! Da das Haus ziemlich gross ist, habe ich vor eine Putzfrau alle 14 Tage zu beschäftigen! Können Sie mir erklären worauf ich bei der Einstellung, Bezahlung, Meldung usw. der Reinigunskraft beachten muss? Wo bekomme ich einen Vertrag, wo muss ich die Person anmelden, respektiv Krankenversicherung zahlen?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüssen


Antwort geschrieben am 27.12.2010 11:22:12
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

sofern es sich um eine geringfügig Beschäftigte handeln wird, sollten Sie die Anmeldung bei der Knappschaft durchführen.

Uber die Startseite der Minijob-Zentrale können Sie die komplette Anmeldung bequem online durchführen.

Dabei sollten Sie dann Schritt-für-Schritt den Anweisungen folgen. Dann haben Sie die perfekte Anmeldung innerhalb kürzester Zeit.

Die Adresse lautet:

http://www.minijob-zentrale.de/sid_C459C25963C1C356FA9FC4DEE963F9CB/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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