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Punktebewertung bei PC´s rechtsverbindlich?


05.04.2006 21:46 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von




Guten abend,

ich habe einen PC hauptsächlich zum Spielen gekauft. Dieser PC wurde mir als "Gamer-PC" angeboten. In der dabei aufgeführten Punktebewertung hat der PC jeweils 5 von 5 Punkten in den Kategorien Spiele, Grafikkarte und Business erhalten. In den Kategorien Erweiterbarkeit und Multimedia jeweils 4 von 5 möglichen Punkten. Fast alle meine Spiele laufen aber nicht ruckelfrei auf diesen PC. Muss der Händler (kostenlos) nachrüsten oder ich mit diesem Mangel weiterleben?

Besten Dank im voraus!

Antwort vom
05.04.2006 | 22:18
Sehr geehrter Fragesteller,

die Rechte aus § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Kaufpreisminderung) könnten Ihnen zustehen, falls ein Sachmangel vorliegt.

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Kaufsache negativ abweicht von der vereinbarten Beschaffenheit.

Die Spiele auf Ihrem PC laufen nicht ruckelfrei. Fraglich ist, ob mit dem Verkäufer ausdrücklich oder schlüssig vereinbart wurde, dass alle Spiele ruckelfrei laufen sollen. Allein die Vergabe der Maximalpunktzahl in der Kategorie Spiele trägt eine solche Annahme eher nicht, da es sich um ein sehr unscharfes Kriterium handelt. Nur wenn dieses Kriterium durch konkrete Merkmale, etwa bestimmte Benchmarks, näher konkretisiert worden wäre und Ihr PC diese Vorgaben nicht erreichen würde, wäre ein Sachmangel anzunehmen.

Anders gestaltet sich die Beantwortung Ihrer Frage selbstverständlich, wenn der PC deshalb nicht ruckelfrei arbeitet, weil ein Defekt an der Hardware vorliegt oder die Software nicht richtig installiert wurde (falls eine solche vorinstalliert war). Überprüfen Sie, ob Ihr PC die Leistung eines ähnlich ausgestatteten PC erreicht. Für den Bereich der Spiele bietet sich dafür das Programm 3DMark 2005 an (Grundversion kostenlos im Internet).

Mit freundlichen Grüßen

Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt