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Letztes Jahr habe ich (31 Jahre alt, nicht vorbestraft, kein wesentlicher Kontankt mit der Polizeit, ein München lebend) in Holland über das Internet psilocybinhaltige Pilze bestellt (30g frische Pilze). Die Bezahlung erfolgte über ein deutsches Konto des Anbieters. Die Sendung wurde verschickt und vom Zoll geschlagnahmt.
Es wurde vom Anbieter ein erneuter Zustellungsversuch unternommen und das Packet wurde erneut vom Zoll untersucht, diesmal aber nur die Pilze entnommen und der Rest (harmlose Kräuter) zugestellt.
Zunächst kam ein Brief der Polizei mit einem Anhörungstermin, den ich nicht wahrgenommen habe. Dann war für etwa zwei Monate nichts weiteres zu hören. Nun wurde ich erneut von der Polizei kontaktiert, diesmal per Telefon. "Ein zweites Packet mit P.-haltigen Pilzen wurde beschlagnahmt" war die Anschluldigung. Keine Aussage dazu von mir. Der eigentlich sehr nette Polizist meinte, dass die Sache nun an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird.
Zusammengefasst wurden also 2x30g frische psilocybinhaltige Pilze in an mich adressierten Packeten beschlagnahmt (das eigentliche Paket und der zweite Zustellungsversuch).
Mit Drogen hab ich sonst absolut nichts zutun, eigentlich sollte das nur ein kleiner Versuch mit einem Freund sein, der aber offensichtlich gründlich daneben gegangen ist.
Bei aller berechtigen Reue stellen sich nun für mich folgende Fragen:
- welche Konsequenzen habe ich zu erwarten?
- macht es Sinn, sich frühzeitig einen Anwalt zu nehmen, um z.B. Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen? Wenn ja, dann gerne Angebote aus München.
Danke für Ihre Zeit und die Beantwortung meiner Fragen.
-- Einsatz geändert am 10.02.2008 14:34:04
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Antwort geschrieben am 10.02.2008 19:11:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 163
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vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beanworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:
Zunächst weise ich darauf hin, dass Sie unbedingt auch weiterhin von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich gegenüber den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) keinesfalls zur Sache äußern sollten.
Bezüglich des zu erwartenden Strafmaßes kann ohne Kenntnis der Ermittlungsakte keine abschließende Einschätzung abgegeben werden.
Vorläufig und unverbindlich darf ich Ihnen jedoch mitteilen, dass hier sowohl eine Einstellung als auch eine Geldstrafe im unteren Bereich möglich erscheint. Diesbezüglich wird es unter anderem auch auf den Wirkstoffgehalt der beschlagnahmten Pilze sowie die Frage ankommen, ob und inwiefern Sie den zweiten Liefervorgang beeinflussten.
Abschließend empfehle ich Ihnen einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betrauen. Gerne stehe auch ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
Über den beauftragten Strafverteidiger sollte Akteneinsicht in die Ermittlungsakte genommen werden, um den aktuellen Sachstand in Erfahrung zu bringen. Im Anschluss kann der Strafverteidiger mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abstimmen. Nach meiner Erfahrung werden bei Verhandlungen, an welchen ein Strafverteidiger beteiligt ist, regelmäßig für den Beschuldigten/ Angeklagten günstigere Ergebnisse als bei einem unverteidigten Angeklagten erzielt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
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