Uns wird von einem Onlinemagazin vorgeworfen einen Bericht "geklaut" zu haben. Wir wurden kostenpflichtig abgemahnt. Nun hat das besagte Magazin von uns einen Bericht geklaut den aktuell nur wir online haben und die ersten waren. Nun möchten wir prüfen ob wir das Onlinemagazin ebenfalls abmahnen können.
Antwort geschrieben am 15.02.2011 11:52:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 182
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vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Wie schon erklärt ist diese Plattform nicht geeignet für Ihre Anfrage, da Einsicht in beide Sachverhalte genommen werden muss. Sowohl die Abmahnung, die Sie erhalten haben, aber auch der Nachweis darüber welcher Ihrer Texte „geklaut" worden ist muss überprüft werden. Ohne dieses ist eine Beantwortung unmöglich.
Insbesondere muss in der Tat ausgeschlossen werden, dass Sie eine Abmahnung „ins Blaue" hinein verfassen, die dann leicht vom Gegner als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden kann.
Dazu müssen ebenfalls beide Sachverhalte miteinander verglichen werden.
Sie können mir die beiden Sachverhalte gerne per Mail zukommen lassen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
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Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
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